245 Anträge von DDR-Dopingopfern positiv beschieden
„Die Bundesregierung informierte auf meine Anfragen hin, dass 444 Anträge von ehemaligen Leistungssportler(innen) der DDR bisher seit dem Inkrafttreten des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes 2016 bei der Bundesregierung eingingen. Davon wurden 245 Anträge mit Stand 30. Juni 2017 positiv beschieden. Hinzu kommen 194 anerkannte Anträge im Rahmen des ersten Dopingopfer-Hilfegesetzes aus dem Jahr 2002. Anträge von ehemaligen Leistungssportler(innen) der BRD liegen bisher nicht vor, da für sie auch keinerlei Hilfen aus diesem Gesetz vorgesehen sind. Und sie erklärt, dass sie ,keinerlei Änderungsbedarf hinsichtlich des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes‘ sieht. Hier – dies betonte ich schon bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag – sind wir unterschiedlicher Auffassung und ich bin gewiss, dass wir darüber in der kommenden Wahlperiode noch einmal diskutieren werden“, erklärt der sportpolitische Sprecher der LINKEN im Bundestag, Dr. André Hahn.
Hahn weiter: „Peinlich ist, dass die Bundesregierung vorgibt, keine Erkenntnisse über strafrechtliche Verfolgungen und rechtskräftige Verurteilungen für Dopingvergehen in der DDR und der BRD zu haben. Vielleicht sollte sie die in ihrer Antwort aufgelistete mehrseitige (und trotzdem noch unvollständige) Literaturliste mal selbst lesen.“