Kanzleramt will weiterhin verfassungswidrige Spionage durch den BND zulassen

Anstatt die jüngst für verfassungswidrig erklärten Praktiken des BND bis auf weiteres zumindest aus Respekt vor dem Grundgesetz und gegenüber den Karlsruher Richtern sofort auszusetzen, hat Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) auf Nachfrage von Dr. André Hahn in der jüngsten Befragung der Bundesregierung am 17. Juni 2020 ausweislich des nun vorliegenden Wortprotokolls erklärt: „Der BND muss immer auf der Grundlage des Rechts arbeiten. Wir können jetzt nicht im Vorgriff auf eine Novelle zum BND-Gesetz – abweichend von der derzeitigen Rechtslage – die Arbeitsweise verändern.“

„Das ist natürlich eine grobe Irreführung. Der BND ist laut Gesetz (§ 1 BNDG) als Bundesoberbehörde unmittelbar dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes unterstellt. Das Bundeskanzleramt kann demnach umgehend verfügen, dass beispielsweise Journalisten im Ausland vor Überwachungsmaßnahmen durch den BND geschützt sind, und sollte das auch schnellstens tun. Es ist nicht hinnehmbar, dass beim BND ungeniert weitergemacht wird als hätte es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar nicht gegeben.“, erklärt Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und deren Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium.

Anlage: stenografisches Protokoll