Die Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND bleibt ein weitgehend kontrollfreier Raum

„Mit der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten BND-Gesetzesnovelle wird dem deutschen Auslandsgeheimdienst im Rahmen der Ausland-Fernmeldeaufklärung weiterhin all das erlaubt, was er bisher ohne Rechtsgrundlage oder im ‚Graubereich‘ bereits getan hat – nun nachträglich legalisiert. Vordergründig deklariert der Gesetzesentwurf, die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Rechtsverstöße beseitigen zu wollen. Stattdessen lässt er dem BND jedoch klaffende Schlupflöcher. So werden zahlreiche Aktivitäten des Dienstes nicht effektiv geregelt und überwacht“, erklärt André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste. Hahn weiter:

„Einen vollkommen kontrollfreien Raum bildet weiterhin die militärische Aufklärungstätigkeit des BND für die Bundeswehr. Wie jedoch mit im Zweifelsfall geschützten personenbezogenen Daten umzugehen ist, ist schon nicht mehr Gegenstand der neuen Regelung.

Keinerlei Kontrolle unterliegen ebenfalls Operationen, die der BND in Form von strategischen Aufklärungsmaßnahmen allein oder in Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten im Ausland durchführt. Die vorgesehenen Überprüfungsmöglichkeiten beziehen sich allein auf Überwachungsmaßnahmen, die von deutschem Territorium aus geführt werden.

Personenbezogene Daten können zudem bereits zur Bestimmung geeigneter Telekommunikationsnetze oder auch geeigneter Suchbegriffe automatisiert erhoben und ausgewertet werden. Datenerhebungen im Rahmen sogenannter Eignungsprüfungen unterliegen schlicht keiner Kontrolle und Begrenzung, sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die Höhe der erfassten Datenmengen.

Ein zentrales Defizit im Gesetzesentwurf bleibt schließlich die nahezu vollständige, gegenüber der Neuregelung aus dem Jahr 2016 aufrechterhaltene Entmachtung der parlamentarischen Kontrolle. Die Schaffung eines neu einzusetzenden Unabhängigen Kontrollrats, dem lediglich ein Beanstandungsrecht zusteht und der nicht auch die Kraft entfalten kann, notfalls als Gegenspieler zur Bundesregierung aufzutreten, bedeutet keine wirksame Kontrollinstanz. Zugleich wird die ohnehin schon zersplitterte Geheimdienstkontrolle in Deutschland weiter fragmentiert. Kein Gremium hat künftig einen echten Überblick darüber, was beim BND wirklich läuft. Das mag die Regierung freuen, für das Parlament, vor allem die Opposition ist das vollkommen inakzeptabel.“

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