Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz ist kein Kavaliersdelikt

Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz ist kein Kavaliersdelikt

„Die Einsprüche von Behindertenorganisationen, dass die Anhebung des Verwarngeldes für unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen auf 55 Euro deutlich zu gering ist, sollte das Bundesverkehrsministerium ernst nehmen“, fordert der Bundestagsabgeordnete Dr. André Hahn, stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, angesichts der Antwort des Staatssekretärs Steffen Bilger aus dem Bundesverkehrsministerium auf seine schriftliche Anfrage.
Hahn weiter: Unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen ist auch aus meiner Sicht kein Kavaliersdelikt. Nur wenige Parkplätze im öffentlichen Raum sind für Menschen mit Behinderungen sowie entsprechenden Berechtigungen reserviert und dieser Personenkreis ist auf diese Plätze, die in der Regel mit kurzen Wegen und mehr Freiraum für den Ein- und Ausstieg verbunden sind, angewiesen. Immer wieder werden solche Parkplätze von nicht berechtigten Personen – meist aus Bequemlichkeit – zugeparkt. Ein Verwarngeld von bisher 35 Euro und künftig 55 Euro scheint daher nicht ausreichend zu sein – hier muss auch die Verhängung eines erheblichen Bußgeldes und – wenn nötig – ein Punkt in Flensburg möglich sein.
Zu Recht werden in der Mehrzahl der europäischen Nachbarländer derartige Verstöße mit drastischen Bußgeldern geahndet und die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Bezeichnend finde ich, dass die Bundesregierung diesen Teil meiner Frage mit einer fadenscheinigen Begründung nicht beantwortet.“