BND-Überwachungsbefugnisse bedürfen nicht nur kosmetische Korrekturen

„Dass die Geheimdienstpolitik des Bundes nicht grundlegend reformiert, sondern lediglich kosmetischen Korrekturen unterworfen werden soll, war bereits dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zu entnehmen. Weitere Kontinuitäten zeigen sich jetzt in Beantwortung meiner Schriftlichen Frage zur rechtskonformen Ausgestaltung der anlasslosen Massenüberwachung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 25. Mai 2021″, erklärt der Abgeordnete Dr. André Hahn, Mitglied für DIE LINKE im Parlamentarischen Kontrollgremium.
Hahn weiter: „Gefragt, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf die Bundesregierung für die bestehenden Überwachungsbefugnisse durch den Bundesnachrichtendienst (BND) sieht, lautet die Antwort, dies werde im Rahmen einer Reform des Sicherheitsrechts geprüft. Über ein halbes Jahr ohne Ergebnis geprüft hatte bereits die Vorgängerregierung. Auch, dass im nun SPD-geführten Bundesinnenministerium die Zuständigkeit für das Staats- und Verfassungsrecht offenbar weiterhin bei dem im August 2015 vom seinerzeitigen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) zum Staatssekretär ernannten Hans-Georg Engelke liegt, lässt umfassende Reformschritte nicht erwarten.“