Bund mauert bei außergewöhnlichen Erbschaften

Bund mauert bei außergewöhnlichen Erbschaften

„4.179.204 DM erbte der Bund im Jahr 1969 vom Ehepaar Hubertus und Elisabeth Hempel mit der Auflage, dieses Geld ‚in freiem Ermessen im Interesse der Angehörigen der Fallschirmjägertruppe‘ einzusetzen. Mit der Kleinen Anfrage ‚Außergewöhnliche Erbschaften des Bundes‘ forderte ich nun bereits zum dritten Mal Informationen von der Bundesregierung zu dieser Erbschaft ein. Deren Antworten bleiben trotz immer neuer Details in der Summe ausweichend und widersprüchlich“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. André Hahn (Fraktion DIE LINKE) zur Antwort aus dem Bundesverteidigungsministerium auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 20/1182.
Hahn weiter: „Während die Bundesregierung im Mai 2019 in der Antwort auf Drucksache 19/10407 noch mitteilte, dass aus dem Erbe die gemeinnützige Hempelstiftung hervorgegangen sei, teilt sie nun mit, dass es sich nicht um eine Stiftung handelt. Merkwürdig bleibt auch, was alles der Verein Bundeswehr-Sozialwerk als Verwalter der Mittel neben der Übernahme der Kosten für die Pflege des Familiengrabes Hempel an sozialen Wohltaten für Mitglieder des Vereins aus der Erbschaft bezahlt, wenn denn der Gesamtnachlass als Grundkapital dauerhaft erhalten bleiben soll, also eigentlich nur die Zinsen zur Verfügung stehen. Unvollständig bzw. gar nicht hat dann die Bundesregierung die Fragen 3 und 9 beantwortet. Erstaunlich auch, dass die Bundesregierung diese Erbschaft annahm, angeblich ohne sich über die Biografie und die Hintergründe für dieses Vermächtnis zu informieren, zumal auch laut Antwort auf Frage 2 eine Nähe zum Nazi-Regime sehr wahrscheinlich ist. Zudem kritisiere ich die unvollständigen Beantwortung der Frage 12, denn ich glaube nicht, dass es zu noch laufenden Vorgängen (und Zahlungen) keine Akten gibt.“

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