Änderung des Insolvenzrechtes im intransparenten Omnibusverfahren
Mit der Abschaffung des Güterrechtsregisters wurde noch ein zweiter, als Änderungsantrag getarnter, Gesetzentwurf zur Novellierung des Insolvenzrechts in den Parlamentarischen Prozess eingebracht. Zwei Themen, die nichts miteinander zu tun haben. Von Insolvenzrecht war in der Tagesordnung nichts zu lesen! Für uns als LINKE ist so ein Vorgehen völlig inakzeptabel!
Auszug aus dem Plenarprotokoll 20/63 vom 20.10.22
Tagesordnungspunkt 15:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters Drucksache 20/2730
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- ausschusses (6. Ausschuss)Drucksache 20/4087
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin ja sehr dankbar dafür, wenn im öffentlichen Personennahverkehr meines Wahlkreises in der Sächsischen Schweiz mehr Omnibusse zum Einsatz kommen. Bei der Diskussion um Gesetze hier im Bundestag sind Omnibus-Strategien aber völlig fehl am Platze. Was meine ich damit?
Ich nehme mal ein frei erfundenes Beispiel. Die Regierung bringt ein Gesetz zur Regulierung des Fischfangs in der Ostsee ein. Dazu gibt es dann eine erste Lesung, vielleicht auch eine Expertenanhörung. Im Ausschuss legt dann die Koalition einen Änderungsantrag vor, der sich mit der Änderung des Gesetzes zur Förderung des Schienenausbaus in Deutschland beschäftigt. Beides hat ganz offenkundig nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. Aber zu dem womöglich umstrittenen Gesetz zum Schienenausbau gibt es keine erste Lesung, gibt es keine Expertenanhörung, und die Öffentlichkeit wird dadurch weitgehend ausgeschlossen.
Die Ampelkoalition will heute wieder so einen Omnibus im Parlament halten lassen. Draußen steht dran „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters“. Dabei geht es um die bei den Amtsgerichten geführten Register, in denen auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden können.
Mit im Bus sitzt dann, als Änderungsantrag getarnt, ein zweiter Gesetzentwurf, mit dem das Insolvenzrecht novelliert werden soll. Zwei Themen, die nichts miteinander zu tun haben! Und das Thema Insolvenzrecht taucht dadurch in der Tagesordnung überhaupt nicht auf, auch nicht auf unseren Anzeigetafeln hier im Plenarsaal. Für uns als Linke ist das völlig inakzeptabel.
(Beifall bei der LINKEN)
Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Ampel, gestalten Sie Ihre Politik denn derart intransparent? Dabei liegen Sie in der Sache diesmal durchaus richtig. Wenn ein Verwaltungsinstrument wie das Güterrechtsregister abgeschafft werden soll, weil es keine praktische Anwendung mehr findet, dann können wir als Linke nichts dagegen haben. Und wenn das Insolvenzrecht so verbessert wird, dass Betriebe die Prognose einer drohenden Insolvenz nicht mehr zwölf Monate, sondern nur vier Monate im Vorhinein abgeben müssen, dann ist das vernünftig, weil es den Menschen in einer besonders schwierigen Lebenslage hilft. Wir werden deshalb trotz aller verfahrensrechtlichen Bedenken beiden Punkten des Gesetzentwurfs zustimmen.
Letzte Bemerkung: Ich bleibe dabei, Omnibusse gehören in die unterversorgten Regionen im ländlichen Raum, aber nicht in die Abläufe des Parlaments.