Regierung verletzte beim Landesbank-Verkauf Parlamentsrechte
Zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, dass die CDU/SPD-Landesregierung beim Verkauf der Sachsen LB Rechte des Landtags verletzt hat, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn:
Das höchste sächsische Gericht bestätigt mit seinem Urteil die Feststellungen des Entschließungsantrages, den die Linksfraktion anlässlich der Regierungserklärung „Abschluss der Fusionsvereinbarungen zwischen der Sachsen LB und der LBBW“ am 20. Dezember 2007 eingebracht hatte. Das Gericht gibt unserer damaligen Forderung nach einem Nachtragshaushalt Recht.
Das Urteil beendet die unheilvolle Kette der Verletzungen des Budgetrechts des Parlaments durch die Verweigerung von Nachtragshaushalten durch die Finanzminister Milbradt, de Maizière, Metz und Tillich. Im vorliegenden Fall standen dem damaligen Finanzminister Tillich zur Untergrabung des Budgetrechts des Landtags die finanzpolitischen Sprecher von CDU und SPD, Rößler und Pecher, als hilfreiche Adjutanten zur Seite.
Ich fordere Ministerpräsident Tillich auf, zu seiner damaligen Rechtsverletzung öffentlich Stellung zu nehmen.