Erklärung zu den Ausfällen des Justizministers gegen die Fraktion DIE LINKE innerhalb der 2. Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen CDU und FDP in Drs 5/286 „Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge“
007. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages, 20.01.2010
Erklärung von MdL Dr. André Hahn zu den Ausfällen des Justizministers gegen die Fraktion DIE LINKE innerhalb der 2. Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen CDU und FDP in Drs 5/286 „Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge“
Auszug Protokollmitschrift
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
ich sehe mich veranlasst, eine sachliche Richtigstellung zur Rede des Staatsministers der Justiz vorzunehmen. Herr Martens hat mit Blick auf meine Fraktion sinngemäß behauptet, wir würden mit einer Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof den Nazis den Weg für ihren geplanten Aufmarsch in Dresden freimachen, um dann anschließend auf Gegendemos Steine werfen zu wollen.
Dazu stelle ich fest:
1. Wir müssen in Leipzig klagen, weil wir die Verfassung schützen wollen, die Sie gerade aushebeln.
2. Wir unterstützen gemeinsam mit vielen anderen Demokraten friedliche Proteste gegen Nazi-Aufmärsche, und dabei wird es auch bleiben.
3. Ich habe persönlich gestern vor der Landespressekonferenz öffentlich erklärt, dass wir keine einstweilige Anordnung in Leipzig beantragen werden, so dass unsere Klage
keinerlei Auswirkungen auf die Veranstaltungen im Februar dieses Jahres haben kann, ganz objektiv nicht haben kann.
Herr Staatsminister, die von Ihnen hier getätigte Äußerung gegenüber meiner Fraktion war nicht nur sachlich falsch. Sie war auch eine politische Unverschämtheit, die ich Ihnen nicht zugetraut hätte.
(Starker Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den Grünen)
Ein letzter Satz, Herr Staatsminister Martens. Ich fordere Sie daher auf, sich für Ihre Aussage öffentlich zu entschuldigen.
(Starker Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den Grünen – Zuruf von der FDP: Niemals!)