Chef der Staatskanzlei mit Erklärung zu Staatsfinanzen für Kirchen auf dem Holzweg – Beermann beachtet Fakten nicht
Zur Erklärung von Staatskanzleichef Beermann „Ohne Kirchen ist kein Staat zu machen“ erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:
Wir haben uns in der Diskussion um den Kirchenstaatsvertrag bisher weitgehend zurückgehalten, weil es vor dem Hintergrund des kritikwürdigen Umgangs der DDR mit gläubigen Menschen auch aus unserer Sicht gerade auch in Sachsen eine besondere Sensibilität des Staates gegenüber den Kirchen geben sollte.
Die Kirchen finanzieren auf der Grundlage von Gesetzen und Förderrichtlinien wie jeder andere freie Träger auch ihre Sozialeinrichtungen im Wesentlichen durch Steuergelder. Und ob es beispielsweise um Kindertagesstätten, Jugendarbeit oder Katastrophenschutz geht, überall sind es Steuerzahler/innen höchst unterschiedlicher weltanschaulicher Orientierung, die auch die Arbeit konfessioneller Träger finanzieren. Das ist nach dem neutralen Subsidiaritätsprinzip, das allen anerkannten freien Trägern zugute kommt, völlig in Ordnung.
Was aber überhaupt nicht in Ordnung ist, ist die Erklärung von Staatskanzleichef Beermann, mit der er so tut, als ob der Staat mit dem Kirchenstaatsvertrag den Kirchen einen Ausgleich für ihre gemeinnützige Arbeit leistet. Das ist schlicht nicht wahr und wird im Übrigen nicht einmal von den Verantwortlichen der beiden großen Kirchen in Sachsen behauptet, die sich auf eine vermeintlich immer noch notwendige Entschädigung für eine Enteignung von 1803 berufen.
DIE LINKE steht anders als die CDU für eine konsequente Trennung von Staat und Kirche. Und wenn dann nach dem Willen der Staatsregierung in allen möglichen und unmöglichen Bereichen gekürzt werden soll, ist es nicht nachvollziehbar, dass die direkten Zuwendung an die Kirchen noch aufgestockt werden.