Rede im Sächsischen Landtag zur Novellierung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei (17.10.2012)
(Anrede)
Die Staatregierung hat im Februar dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeifachholschulgesetzes vorgelegt. Dessen Novellierung war durchaus seit längerem überfällig und der entsprechende Gesetzentwurf daher notwendig.
Wenn man sich aber nun den Gesetzentwurf in der vom Innenausschuss beschlossenen Fassung näher ansieht, dann erfüllt er die Erwartungen, die daran geknüpft waren und die auch in der Anhörung am 13. September artikuliert wurden, nicht wirklich gerecht.
Die Staatsregierung selbst hatte die Latte sehr hoch gehängt, als sie im Vorblatt zum Gesetzentwurf bei der Zielstellung formulierte, dass man im neuen Gesetz die Einführung des Bachelor-Studiengangs und die im Zuge der so genannten Staatsmodernisierung beschlossene Integration des Fortbildungszentrums der sächsischen Polizei in Bautzen verankern wolle und in diesem Zusammenhang auch eine weitgehende Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation und damit eine Konzentration der Aufgaben der Fachhochschule der Sächsischen Polizei auf die Aus- und Fortbildung erreicht werden soll.
Gemessen daran ist das Ergebnis ziemlich ernüchternd, und wir als LINKE haben im Ausschuss einen sieben Punkte umfassenden Änderungsantrag vorgelegt, aus dem unsere Hauptkritikpunkte hervorgehen. Wir haben uns natürlich gefreut, dass im Innenausschuss zumindest einer unserer Änderungsanträge einstimmig angenommen wurde, denn so häufig passiert das ja bekanntermaßen hier im Sächsischen Landtag nicht.
Es ging dabei um die Rücknahme der ursprünglich vorgesehenen Streichung der Ortsbezeichnung im Gesetz über die Fachhochschule der Sächsischen Polizei.
Nach dem Ausschussvotum zu unserem Antrag wird nun der Standort Rothenburg weiterhin im Gesetz verankert bleiben, wie es nicht zuletzt auch verschiedene Sachverständige in der Anhörung gefordert hatten. Wir halten das für ein wichtiges Signal, und ich habe überhaupt kein Problem damit, hier noch einmal zu betonen, dass auch die CDU-Fraktion in diesem Punkt einen gleichlautenden Änderungsantrag vorgelegt hatte.
Doch die Annahme dieses einen Änderungsantrages kann für meine Fraktion natürlich kein Grund sein, die anderen Defizite des Gesetzentwurfes nun einfach auszublenden. Für uns ergeben sich aus dem Gesetzentwurf einige grundsätzliche und dann auch noch ganz konkrete Fragen.
Welche Evaluationen zurückliegender Reformvorhaben wurden tatsächlich vorgenommen? Wo sind die entsprechenden Ergebnisse? Wie ist die Qualität der Ausbildung nach der Umsetzung des Bologna-Prozesses zu bewerten?
Und nicht zuletzt: Wie ernst meint es die Staatsregierung mit der weitgehenden Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation wirklich?
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es in der 4. Legislaturperiode nicht nur einen Kabinettsbeschluss, sondern sogar einen förmlichen Gesetzentwurf gab, der die Zusammenlegung der beiden internen sächsischen Fachhochschulen, also der der Polizei und der für die Verwaltung, vorgesehen hatte. Davon ist heute offenbar keine Rede mehr.
Meine entsprechenden Nachfragen im Ausschuss wurden eher ausweichend beantwortet.
Ich persönlich bin gar nicht sicher, ob dies wirklich der Königsweg wäre, aber ich erwarte doch, dass die Regierung dazu zumindest Position bezieht. Der Innenminister war dazu offenkundig nicht in der Lage.
Auch zu anderen Themen haben wir klare Aussagen vermisst. Wir als Linke bleiben dabei: Auch wenn die Fachhochschule der Polizei bestimmte Spezifika ausweist und keine Hochschule im klassischen Sinne ist, so dürfen auch dort weder die Wissenschaftsfreiheit noch die Mitbestimmung eingeschränkt werden. Doch genau das plant die Staatsregierung mit dem vorliegenden Gesetz, und einem solchen Ansinnen kann und wird meine Fraktion niemals zustimmen.
Ich will hier gern an drei Punkten verdeutlichen, was wir konkret kritisieren, und verweise diesbezüglich auch auf unsere entsprechenden Änderungsanträge.
Auch wenn der Schwerpunkt der Fachhochschule der Polizei unbestreitbar im Bereich der Lehre liegt, so gilt auch hier dennoch die schrankenlos gewährleistete Wissenschaftsfreiheit des Artikels 5 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Deshalb unterstützen wir die auch in der Anhörung wiederholt vertretene Auffassung, dass die innere Gestaltung der Fachhochschule dem Satzungsgeber überlassen werden und eben nicht durch eine Anordnung des Staatsministeriums des Innern erfolgen sollte.
Im § 5 des Gesetzentwurfes geht es um die Bestellung von Rektor, Prorektor und Kanzler der Fachhochschule, die Beamte auf Lebenszeit sind bzw. werden sollen. Und in Absatz 4 ist geplant, eine neue Bestimmung einzuführen, in der es heißt: „Die Stellen sind grundsätzlich auszuschreiben.“ Wann unter welchen Voraussetzungen davon abgewichen werden kann, wird nicht geregelt.
Wer schon länger mit Gesetzestexten zu tun hat, der weiß, dass damit einer willkürlichen verfahrensweise Tür und Tor geöffnet wird.
Das bestätigten auch die Antworten der Staatsregierung auf die hartnäckigen Fragen der Opposition in Innenausschuss. Sinngemäß wurde dort ausgeführt, wenn man schon geeignete Kandidaten für die zu besetzenden Stellen im Blick hätte, müsse man doch nicht erst ausschreiben. Da das wohl eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte, ist absehbar und genau dadurch wird der Grundsatz der Ausschreibung ausgehebelt.
Deshalb plädieren wir dafür, den Begriff „grundsätzlich“ im Gesetz zu streichen und damit sicherzustellen, dass für die genannten Posten in jedem Fall eine Ausschreibung stattfinden muss.
Und ich will noch einen dritten Punkt erwähnen, nämlich die geplante Änderung bei der Zusammensetzung des Senats der Fachhochschule. Bislang gehören diesem Gremium jeweils zwei Studierende aus jedem Studiengang an. Dies soll jetzt drastisch reduziert werden, angeblich weil auch die Zahl der Fachbereiche verringert werden soll.
Für meine Fraktion ist das nicht nachvollziehbar, und wir sind eindeutig gegen eine Beschränkung der Mitbestimmung durch die Studierenden. Das ist für uns ein Demokratieabbau, den wir ablehnen. Deshalb haben wir im Innenausschuss auch einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt.
Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf beinhaltet alles in allem gut drei Dutzend mehr oder weniger gravierende Korrekturen am geltenden Gesetz. Manche davon finden durchaus unsere Zustimmung, einige sehen wir skeptisch und bei wenigen, aber durchaus wichtigen Punkten haben wir eine dezidiert andere Auffassung als die Staatsregierung.
Da die meisten unserer Änderungsanträge schon im Ausschuss abgelehnt wurden und ein Umdenken bei CDU und FDP nicht erkennbar ist, verzichten wir auf die erneute Einbringung im Plenum und werden uns in der Schluss-Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Herzlichen Dank!