Rede im Landtag zum SPD-Antrag „Hochwasserfolgen für sächsische Feuerwehren“

(Anrede)

Der jetzt zur Debatte stehende Antrag zu den Folgen des Hochwassers für die sächsischen Feuerwehren  ist ebenso sinnvoll wie vernünftig. Deshalb bedanke ich mich bei der SPD für diese Initiative und kann für meine Fraktion DIE LINKE hier erklären, dass wir dem vorliegenden Antrag gern unsere Zustimmung geben werden.

Es gab ja bekanntlich erst im letzten Monat hier im Landtag eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Flutkatastrophe, und in der Debatte dazu haben alle Fraktionen zu Recht auch das Engagement der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren ganz besonders gewürdigt.

Dass mehr oder weniger warme Worte dabei nicht ausreichen, haben wir als LINKE hier wiederholt deutlich gemacht. Deshalb, und auch, um die CDU an ihre nicht umgesetzten Wahlversprechen von 2009 zu erinnern, haben wir im Frühjahr einen Antrag zur Einführung einer Zusatzrente für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen in den Geschäftsgang des Parlaments eingereicht, über den aufgrund der Anhörungstermine im Innenausschuss erst im kommenden Jahr entschieden werden wird.

Ich möchte schon jetzt meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass sich dann alle demokratischen Fraktionen auch wieder so einig sind wie beim Dank für die Fluteinsätze der Feuerwehren in unserem Land.

Doch zurück zum Antrag der SPD-Fraktion: Der im Punkt I. geforderte Bericht über Verluste oder Schäden an Fahrzeugen und Ausrüstung der Feuerwehren ist naheliegend und sollte deshalb in der Tat baldmöglichst erfolgen.

Wie allerdings das Innenministerium – nach unserem Kenntnisstand ohne Vorliegen einer belastbaren Analyse – schon ein genau beziffertes Hilfsprogramm auflegen kann, ist zumindest erklärungsbedürftig. Ich komme darauf dann gleich noch einmal zurück.

Im Punkt II. des Antrag wird die Staatsregierung durch den Antragsteller zur Ausreichung eines Sonderzuschusses an die Gemeinden als Träger des örtlichen Brandschutzes aufgefordert, der auch als kommunaler Eigenanteil zur Ersatzbeschaffung kommunaler Ausrüstungsgegenstände eingesetzt werden kann. Wir als LINKE unterstützen dies ausdrücklich, sind allerdings auch gespannt auf die diesbezügliche Stellungnahme der Staatsregierung.

Dass nicht nur nach dem letzten Hochwasser, sondern in Auswertung des tatsächlichen Einsatzgeschehens der sächsischen Feuerwehren der letzten zwei Jahrzehnte unter Beteiligung des Landesfeuerwehrverbandes sowie der Kreisbrandmeister einmal grundsätzlich geprüft wird, ob die bestehenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in diesem Bereich noch den aktuellen Anforderungen entsprechen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber die noch gut ein Jahr amtierende Staatsregierung, muss offensichtlich durch die Opposition immer wieder auch auf vermeintliche Selbstverständlichkeiten hingewiesen werden, weshalb wir als LINKE auch den Punkt III. mittragen.

(Anrede)

Auch aus der Opposition heraus kann man einiges bewirken, wie sich auch am vorliegenden Antrag zeigt, wenngleich Koalition und Staatsregierung das natürlich einmal mehr entschieden bestreiten werden.

Am 1. Juli hat die SPD-Fraktion ihren Antrag eingereicht, und es war absehbar, dass er wohl auf dies Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt werden würde.

Um dieser Initiative, die CDU und FDP ohne Gesichtsverlust offenbar nicht einfach ablehnen konnten, den Wind aus den Segeln zu nehmen, verkündete  Innenminister Markus Ulbig ganze zwei Tage nach Einreichung des Antrags ein 10-Mio.-Hilfsprogramm für entstandene Schäden an der Ausrüstung sächsischer Katastrophenhelfer, vor allem bei den Feuerwehren.

Es wäre durchaus wünschenswert, wenn die Staatsregierung bei berechtigten Forderungen der Opposition noch viel häufiger so kurzfristig Abhilfe schaffen würde.

Was das vom Kabinett beschlossene Hilfsprogramm angeht – so begrüßenswert es grundsätzlich ist –, bleiben dennoch einige Fragen offen.

Auf welcher Grundlage wurde die Höhe des Sonderprogramms festgelegt, wenn es noch gar keine vollständige Erhebung der eingetretenen Schäden gibt? Gerade deshalb brauchen wir ja den im Antrag geforderten Bericht.

Glaubt die Staatsregierung  wirklich, dass 10 Mio. Euro ausreichen, um die tatsächlichen Schäden, die in den zurückliegenden Wochen entstanden sind, zu beheben und die volle Einsatzsicherheit wieder herzustellen, wie es in der Pressemitteilung des Innenministers zu lesen war?

Müsste nicht grundsätzlich über ein deutlich verstärktes Investitionsprogramm zur Unterstützung der Ausrüstung sächsischer Wehren ebenso nachgedacht werden wie über eine nachhaltige Unterstützung der Nachwuchsgewinnung?

Und schließlich liegt der Teufel ja bekanntlich häufig im Detail. Deshalb wollen wir natürlich wissen, wie die Förderrichtlinien, auf die Herrn Ulbig hingewiesen hat, tatsächlich ausgestaltet sind. Es wäre gut, wenn der Minister heute dazu noch etwas sagen könnte.

Dem SPD-Antrag – das habe ich deutlich gemacht – werden wir zustimmen.

Herzlichen Dank.

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