„Schuldenbremse“ ist keine Antwort

Der Vorsitzende der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in den Landtagen, Dr. André Hahn, erklärt:

Die LINKE im Bundestag und in den Landtagen teilt mit der Föderalismus-Kommission die Sorge um die Verschuldung der öffentlichen Hand. Wir wollen stabile Haushalte, weil wir eine handlungsfähige Politik wollen. Sowohl ausufernde weitere Verschuldung als auch platte Verschuldungsverbote machen Politik aber handlungsunfähig.

Das ist für uns der Leitsatz auch im Kampf gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie hat gerade erst begonnen und fordert Ressourcen in ungeahntem Ausmaß. Niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt präzise beurteilen, was das für die öffentlichen Haushalte bis 2020 bedeutet. Deswegen ist die Schuldenbremse zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem jetzigen Zeithorizont keine Antwort in der Sache.

Sie ist aber auch in der Form keine akzeptable Antwort. Wir teilen die bereits öffentlich diskutierten verfassungsrechtlichen Bedenken. Bund und Länder sind laut Grundgesetz in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig. Die LINKE in Bundestag und Landtagen verteidigt die Budgethoheit der Landesparlamente.

Diese Budgethoheit geht bereits jetzt mit Verschuldungsregelungen einher – insbesondere durch die verfassungsrechtliche Obergrenze in Gestalt der Investitionssumme sowie durch die Ausnahmeregelungen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes. Für die vor uns liegende Zeit ist das ein hinreichend definierter Rahmen.