Kenntnis nur wenn nötig

„Nicht mal der für die Nachrichtendienste zuständige Staatssekretär im Kanzleramt Klaus-Dieter Fritsche weiß, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung, von den Geheimdiensten und sonstige Personen Zugang zu den streng geheimen NSA-Selektorenlisten haben, glaubt man der Antwort, die er mir in der Fragestunde des Bundestages am 30. September auf meine diesbezügliche Anfrage gab“, erklärt Dr. André Hahn, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und stellv. Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss.

André Hahn weiter: „Den hier von Staatssekretär Fritsche angeführten Grundsatz: ‚Kenntnis nur, wenn nötig‘ lasse ich an dieser Stelle nicht gelten und verlange eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage. Völlig inakzeptabel bleibt, dass im Unterschied zu einer unbestimmt großen Zahl von deutschen Behördenmitarbeitern und sogar Mitarbeitern der US-Administration den Bundestagsabgeordneten im Untersuchungsausschuss und im Parlamentarischen Kontrollgremium nach wie vor die Einsichtnahme in die Liste verwehrt wird. Ich hoffe, dass die eingereichte Klage der LINKEN und der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht die Regierung zu einer Korrektur ihrer Haltung zwingen wird.“