Gesetzentwurf leistet keinen Beitrag zur besseren parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste

Der Gesetzentwurf der Koalition wird dem postulierten Ziel einer effektiveren und vor allem besseren parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste nicht einmal ansatzweise gerecht. Wichtige Punkte fehlen, andere sollen zwar Eingang finden, werden jedoch nur halbherzig geregelt, und in einer zentralen Frage wird das Parlamentarische Kontrollgremium eher geschwächt als gestärkt. Insofern ist der vorliegende Entwurf schlicht enttäuschend.


Wortlaut der Rede:

Lassen Sie mich für DIE LINKE gleich zu Beginn feststellen: Der Gesetzentwurf der Koalition wird dem postulierten Ziel einer effektiveren, vor allem besseren parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste nicht einmal ansatzweise gerecht – anders, als Sie es gerade, Kollege Mayer, behauptet haben.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Stimmt doch gar nicht!)

Wichtige Punkte fehlen, andere sollen zwar Eingang finden, werden jedoch nur halbherzig geregelt, und in einer zentralen Frage wird das Parlamentarische Kontrollgremium eher geschwächt als gestärkt. Insofern ist der vorliegende Entwurf schlicht enttäuschend.

Eigentlich wollte ich die Koalition zumindest in einem Punkt loben,

(Dr. Eva Högl (SPD): Das tun Sie ruhig!)

weil – wie von der Linken seit langem gefordert – es den PKGr-Mitgliedern ermöglicht werden sollte, zumindest den eigenen Fraktionsvorsitzenden über wichtige Themen aus dem Gremium zu informieren.

(Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stand auch darin!)

Denn ich sitze ja schließlich nicht als Privatperson dort, sondern als Vertreter meiner Fraktion.

(Clemens Binninger (CDU/CSU): Als Vertreter des Parlaments sitzen Sie dort, nicht als Vertreter der Fraktion!)

In einer dankenswerterweise von netzpolitik.org geleakten Arbeitsfassung der Vorlage der Koalition war auch genau das enthalten. Im Gesetzentwurf findet sich jetzt dazu kein Wort mehr.

(Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Rausgestrichen!)

Nach allem, was mir bekannt geworden ist, hat sich vor allem Unionsfraktionschef Kauder gegen eine solche Regelung gesperrt, und die SPD ist wieder einmal eingeknickt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, so werden Sie aus dem Jammertal von 20 Prozent plus X mit Sicherheit nicht herauskommen.

Eine öffentliche Anhörung der Chefs der drei deutschen Geheimdienste im PKGr fordert auch DIE LINKE in ihrem Gesetzentwurf. Ob diese nun einmal oder zweimal im Jahr stattfindet, ist für uns eher zweitrangig. Wir wollen in diesen Fragen grundsätzlich mehr Öffentlichkeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Dass sich die Mitarbeiter der Dienste künftig bei Missständen oder Problemen auch ohne Unterrichtung ihrer Vorgesetzten an das PKGr wenden können, ist grundsätzlich zu begrüßen. Wenn deren Name im Zweifel dann aber doch wieder der Bundesregierung bekannt gegeben werden kann, ist das mit Sicherheit kein wirksamer Whistleblowerschutz.

(Beifall bei der LINKEN – Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau! – Clemens Binninger (CDU/CSU): Wenn es zur Untersuchung notwendig ist!)

Eigentlich selbstverständlich, Kollege Binninger, ist es, dass das PKGr von ihm in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten an andere Gremien des Bundestages und auch an Untersuchungsausschüsse der Landtage weitergeben kann. Hier wird eine bislang vorhandene Regelungslücke geschlossen.

Völlig in die falsche Richtung geht aber die geplante Schaffung eines Ständigen Bevollmächtigten des PKGr. Diese Stelle, samt Personal- und Sachkosten, kostet Millionen und bringt wenig bis gar nichts.

(Burkhard Lischka (SPD): Woher wissen Sie das denn?)

Vielmehr besteht die ernsthafte Gefahr, dass besonders sensible Vorgänge und Akten künftig allein dem Bevollmächtigten vorgelegt werden und nicht mehr den gewählten Abgeordneten. Damit würde die parlamentarische Kontrolle nicht unterstützt, sondern letztlich ausgehebelt.

(Beifall bei der LINKEN – Burkhard Lischka (SPD): Steht im Gesetz!)

Schließlich fehlen wichtige Punkte: eine Stellvertreterregelung für die Mitglieder des PKGr, die Schaffung der Möglichkeit zur Einsicht in die elektronischen Daten und Netzwerke der Dienste ‑ nach holländischem Vorbild ‑ oder auch die Anfertigung eines Tonbandmitschnittes der gesamten Sitzung des PKGr, um später bei Bedarf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Vertreter von Bundesregierung bzw. Geheimdiensten prüfen zu können.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach dem Willen von CDU/CSU und SPD gibt es trotz erdrückender Mehrheit im Parlament keine Stärkung der Minderheitsrechte im Kontrollgremium. Im Gegenteil ‑ wir haben das ja eben von Herrn Mayer gehört ‑, offenbar soll nun eines der ganz wenigen originären und in der Geschäftsordnung verankerten Rechte der Opposition, nämlich dass der Vorsitz im PKGr jährlich zwischen der stärksten regierungstragenden Fraktion und der größten Oppositionsfraktion wechselt, sogar noch in der laufenden Wahlperiode abgeschafft werden. Meine Damen und Herren, es wäre schlicht unanständig, wenn das umgesetzt würde, was Herr Mayer hier angekündigt hat.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn die Neuregelung in Artikel 3 des Gesetzentwurfs so nicht gemeint sein sollte, dann wäre es gut, wenn das heute noch klargestellt wird.

Natürlich muss das PKGr nicht nur über abgeschlossene, sondern auch über laufende und geplante Aktivitäten der Geheimdienste unterrichtet werden, wie wir es seit langem fordern. Zu diesem zentralen Punkt findet sich kein einziges Wort im Gesetzentwurf der Koalition.

Der neue BND-Präsident Kahl hat bei seiner Amtseinführung folgenden Satz gesagt: „Geheimer Nachrichtendienst und totale Transparenz schließen sich aus.“ Da hat er wohl den Nagel auf den Kopf getroffen, und genau daraus resultiert unsere grundsätzliche Skepsis gegenüber Geheimdiensten.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, solange es für die Überwindung dieser Dienste aber keine parlamentarische Mehrheit gibt, müssen wir wenigstens versuchen, die Geheimdienste halbwegs vernünftig zu kontrollieren. Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition leistet dazu keinen Beitrag. Der Antrag der Grünen enthält wie unser Gesetzentwurf aus dem Jahr 2015 eine Reihe sinnvoller Punkte. Ich freue mich auf die Ausschussberatung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)