Goldener Plan 3.0 für den Sportstättenbau notwendiger denn je
„Wäre es nicht so offensichtlich falsch, wäre es geradezu komisch zu nennen“, kommentiert Dr. André Hahn, sportpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag, die Antwort der Bundesregierung auf seine Schriftliche Frage zu Maßnahmen der Sportstättenförderung durch den Bund. „Einen Tag, nachdem der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zum wiederholten Male auf den erheblichen Sanierungsstau bei der Sportstätteninfrastruktur hingewiesen und ein Bundesprogramm von jährlich mindestens 500 Mio. Euro für dringend notwendig erklärt hat, schreibt der im BMU zuständige Staatssekretär Florian Pronold (SPD): ‚Die Förderung von Sportstätten im Rahmen einer integrierten gebietsbezogenen kommunalen Planung hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt.‘
Für DIE LINKE bedeutet Sportförderung gerade auch die Bereitstellung und Erhaltung von Sportstätten, die Sicherung ihrer entgeltfreien Nutzung sowohl durch gemeinnützige Sportvereine, Schulen und Kitas, als auch durch einzelne Bürgerinnen und Bürger als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. An dieser Stelle darf es also nicht nur um Kleinstprogramme gehen, die auch Sportstätten oder Schwimmhallen umfassen können. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam dafür sorgen, vorhandene Sportflächen und -stätten einschließlich der Schwimmbäder zu erhalten, planerisch zu erfassen und mit dem erforderlichen Zuwachs in entsprechenden Entwicklungs- und Bebauungskonzeptionen festzuschreiben. Es bedarf dabei einer besonderen Anstrengung des Bundes. Wir brauchen eine Wiederauflage des Goldenen Plans – einen Goldenen Plan 3.0 für strukturschwache Regionen.“