Absurde Position: Bundesregierung sieht offenbar kein Problem in Fritsches geheimdienstlicher Beratertätigkeit für den FPÖ-Innenminister

„Die Bundesregierung sieht offenkundig kein Problem darin, dass Klaus-Dieter Fritsche, vormals u.a. als Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die deutschen Geheimdienste mit hoch brisanten Themen befasst, jetzt Berater des rechten FPÖ-Hardliners und österreichischen Innenministers Herbert Kickl mit Zuständigkeit für den österreichischen Geheimdienst BVT wird. Anders jedenfalls sind die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen vom 20.02.2019 (Frage 64, Frage 71) nicht zu interpretieren. Ich frage mich, was wäre, wenn Herr Fritzsche zum Beispiel die Regierung der Russischen Föderation zur Arbeit des FSB oder die USA hinsichtlich der NSA beraten würde? Wäre das womöglich gar ein im Geheimdienstbereich strafrechtlich relevantes Engagement für eine ‚fremde Macht‘?“, erklärt Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste.
Fritsche war von Januar 2014 bis März 2018 beamteter Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes. Am 12. Februar 2019 stellte ihn der österreichische Innenminister Kickl (FPÖ) als Berater für die Reform des österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) vor. Kickl soll im Vorfeld der sogenannten BVT-Affäre über die illegale Hausdurchsuchung bei dem Geheimdienst im Februar 2018 informiert gewesen sein. Die parlamentarische Opposition in Österreich wirft ihm in diesem Zusammenhang eine personelle „Umfärbung“ des Verfassungsschutzes und den Umbau der Behörde in einen ‚FPÖ-Nachrichtendienst’ vor. Im Unterschied zum deutschen Inlandsgeheimdienst verfügt das BVT auch über Exekutivgewalt und darf beispielsweise Festnahmen durchführen.
Hahn weiter: „Es ist schon bezeichnend, dass die Bundesregierung in Fritsches neuer Tätigkeit weder eine Beeinträchtigung der Integrität ihres Regierungshandelns sieht noch eine ‚Gefährdung des Staatswohls‘. Aufgrund der enormen Brisanz und der Informationen aus seiner vormaligen Tätigkeit jedenfalls hätte sie die jetzige Beratertätigkeit für den FPÖ-Innenminister wie für auch jeden anderen Staat untersagen müssen.“