Abtauchen ist keine Lösung
24.000 Personen sind sozialversicherungspflichtig in Sportvereinen beschäftigt (Stand Juni 2015) und auch für sie gelten seit dem 1. Januar 2015 die Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Die dabei aufgetretenen „wesentlichen Fragen konnten im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs der Bundesministerin für Arbeit und Soziales mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Fußball-Bundes im Februar 2015 geklärt werden“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf Anfragen des Sportpolitischen Sprechers der LINKEN, Dr. André Hahn. Ob Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohngesetzes bei Sportvereinen mit Arbeitgeberfunktion durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FSK) stattfanden oder stattfinden werden, weiß die Bundesregierung nicht, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister auf Anfragen der Obfrau der LINKEN im Sportausschuss, Katrin Kunert.
Dazu André Hahn: „Abtauchen ist keine Lösung! Angesichts von über 24.000 bestehenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Sport und den zahlreichen Eingaben und Fragen von Sportvereinen sind die von Unwissenheit und Desinteresse geprägten Antworten der Bundesregierung aus meiner Sicht nicht zu akzeptieren.“