Bei Änderungen im Waffengesetz auch Interessen des Schießsports berücksichtigen

„Die Bundesregierung muss im Interesse des Schießsports endlich klarstellen, ob der im Waffengesetz vorgesehene Nachweis der regelmäßigen sportlichen Betätigung allgemein gilt oder – wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) unlängst entschied – für jede einzelne im Besitz befindliche Waffe. Wenn die Bundesregierung jetzt den Beschluss des Hessischen VGH als ‚Einzelfallentscheidung‘ abtut, verkennt sie die Bedeutung obergerichtlicher Entscheidungen für die Behördenpraxis und die Rechtsprechung unterer Instanzen“, erklärte Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender und sportpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE., anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf seine Schriftliche Frage.

Hahn weiter: „Die Bundesregierung muss jetzt in den Beratungen zur Änderung des Waffengesetzes im Gesetzestext oder wenigstens in der Begründung verbindliche Aussagen dazu machen, in welchem Umfang die sportliche Betätigung nachgewiesen soll. Die Rechtsprechung des Hessischen VGH hat ohne Zweifel eine erhebliche Mehrbelastung für Sportschützen zur Folge, der viele nicht gewachsen sein werden. Hier gilt es daher, eine praxistaugliche Lösung zu finden,  die dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung vor Waffenhortungen und den Interessen der Sportlerinnen und Sportler gleichermaßen Rechnung trägt.“