BND bestimmt, welche Auskünfte die Bundesregierung dem Parlament geben darf – Unglaublich!

„Operationen, die der Bundesnachrichtendienst (BND) in Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten im Ausland durchführt, können vom Parlament nicht kontrolliert werden. Das zeigt erneut die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage zur Zusammenarbeit des BND mit dem französischen Auslandsgeheimdienst Direction Générale de la Sécurité Extérieure (DGSE) in Übersee“, erklärt der Abgeordnete Dr. André Hahn, stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr).

Hahn weiter: „Gänzlich verweigert – selbst in Form einer in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten streng geheim eingestuften Verschlusssache – wird jegliche Auskunft zu gemeinsamen Aktivitäten auf entsprechenden Abhörbasen.

Ist es „nur“ ein Freudscher Lapsus, dass nicht länger die Bundesregierung, sondern nun der BND selbst das Staatswohl bestimmt und die Abwägung vornimmt, dass generell eine Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, oder lässt sich die Bundesregierung tatsächlich vom BND diktieren, wann und wo sie dem Parlament Auskunft über ihre Tätigkeit geben darf?“

Die vollständige Frage und Antwort können Sie hier nachlesen: Antwort _SF 1_642 zu BND-Abhörbasen im Indischen Ozean