Bund hat Verantwortung für bedarfsgerechte Ausrüstung der Feuerwehren

„Bei der Ausstattung der Länder im Bereich des Katastrophenschutzes darf sich die Bundesregierung nicht auf den Standpunkt stellen, auf Grund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung sei sie dafür eigentlich gar nicht zuständig. Eine solche Herangehensweise ist in höchstem Maße beunruhigend und missachtet die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes für den Bevölkerungsschutz insgesamt“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss zur Antwort der Bundesregierung auf seine schriftliche Frage zu  den Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hartmut Ziebs, wonach die Ausstattung durch den Bund nicht ausreichend sei, um etwa bei einen Chemieunfall gewappnet zu sein. Laut Ziebs müssten die vom Bund bereitgestellten Mittel für Neuanschaffungen auf dem Gebiet des Zivil- und Katastrophenschutzes in Höhe von 50 Millionen Euro mindestens verdoppelt werden, um zumindest den Investitionsstau aufzuholen.

Hahn weiter: „Der Hinweis der Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder bei der Gefahrenabwehr führt insoweit in die Irre, weil der Bund durchaus gesetzlich verpflichtet ist, zum Katastrophenschutz der Länder beizutragen. Wegen der bundesweiten Relevanz von Katastrophenfällen und der Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung sollte sich der Bund nicht hinter der Kompetenzordnung des Grundgesetzes verschanzen, sondern seinen Beitrag für eine  bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren leisten.“