Bundesministerium für Inneres fehlt Überblick über Ansprechpartner für die Sportpolitik in anderen Bundesbehörden

Bundesministerium für Inneres fehlt Überblick über Ansprechpartner für die Sportpolitik in anderen Bundesbehörden
Quelle: PX

„Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN >Personalentwicklung in Bundesbehörden im Bereich Sport< (Drs. 20/2451) bestärken mich in meiner Forderung, dass der Sport in Deutschland bei der Bundesregierung endlich einen ressortübergreifenden Ansprechpartner braucht, ob nun eine/n eigenständige/n Sportminister/in oder eine/n Staatssekretär/in im Kanzleramt. Das Bundesinnenministerium (BMI) scheint mir dafür nicht geeignet zu sein“, erklärt der Abgeordnete Dr. André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
Hahn weiter: „In den Antworten der Bundesregierung sind eine Reihe interessanter Informationen enthalten, die so auch dem Sportausschuss bisher nicht vorlagen. Erstaunlich ist u.a. der enorme Stellenaufwuchs in der Abteilung Sport des BMI innerhalb der letzten vier Jahre um 60 Prozent. Gleichzeitig offenbart das Dokument auch erhebliche Unkenntnis im BMI. Wenn der Parlamentarische Staatssekretär Johann Saathoff (SPD) auf die Frage nach den für das Thema Sportpolitik vorhandenen Stellen in den einzelnen Bundesbehörden antwortet, dass die fachlich betroffenen Ressorts beteiligt wurden, aber in der dazu gehörigen Anlage 1 das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Verteidigung, das Bundesgesundheitsministerium, das (für die Sportstättenförderung zuständige) Bundesbauministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium sowie zahlreiche nachgeordnete Bundesbehörden überhaupt nicht erwähnt werden, scheint hier ganz offensichtlich keine Übersicht zu herrschen. Ich glaube nicht, dass in all diesen Bundesbehörden niemand für das Thema Sportpolitik zuständig ist. Ich hoffe, dass sich das BMI zeitnah einen vollständigen Überblick verschafft und die ausstehenden Informationen nachliefert.“

Anlage 1 zu Drs.20/2451

Anlage 2 zu Drs.20/2451