Bundesregierung ignoriert Rechte von Menschen mit Behinderungen
Wenn das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) auf eine Frage von André Hahn, wie es Menschen mit Behinderungen über ihre Rechte aus der seit dem 1. Juli 2018 in Kraft befindlichen EU-Pauschalreiserichtlinie informiert, auf zwei neu erschienene Broschüren verweist, obwohl zu diesem Thema überhaupt nichts drin steht, dann ist das ein Affront gegenüber dem Parlament und leider auch Ausdruck über den Stellenwert, den Menschen mit Behinderungen in der Arbeit des Ministeriums einnehmen.
In der Antwort auf die Frage des Abgeordneten verweist die Parlamentarische Staatsekretärin Rita Hagl-Kehl zu Recht auf die besonderen Informationspflichten der Reiseveranstalter bzw. -vermittler und den Schutz in besonderen Fällen, zum Beispiel bei ungeplanten Rückbeförderungen, übersieht aber die Pflicht, den Pauschalreisevertrag in einfacher und verständlicher Sprache abzufassen (§ 5). Nicht akzeptabel ist, dass das BMJV diese Informationen nicht in der Broschüre „Neue Rechte für Reisende“ erläutert und dass in der Broschüre „Reisezeit – Ihre Rechte“ zwar ein Kapitel über die „Rechte von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität “ informiert, aber dabei die sich aus der Pauschalreiserichtlinie ergebenden Rechte verschweigt. Auch an anderer Stelle sind auf den Internetseiten der Bundesregierung dazu keine Informationen auffindbar. André Hahn fordert deswegen Bundesregierung auf, hier umgehend für mehr Aufklärung durch umfassendere Öffentlichkeitsarbeit zu sorgen.
Förderung des barrierefreien Tourismus bleibt halbherzig
In einer weiteren Frage bittet André Hahn um Auskunft über Initiativen der Bundesregierung zur Entwicklung des barrierefreien Tourismus. Die Antworten sind ebenso dürftig wie die Aktivitäten selbst. Das wichtigste Projekt des für Tourismus zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums „Reisen für Alle“ wird auf kleiner Flamme gefahren und der Verein „Reisen für Alle Deutschland e.V. – NatKo“ als Vertreter der Behindertenorganisationen wird immer weniger an dem Prozess beteiligt – darauf machte die NatKo gerade erst in ihrem Newsletter aufmerksam. Es ist zwar schön, dass über das BMWi die Veranstaltung „Tag des barrierefreien Tourismus“ auf der ITB alljährlich mit 40.000 Euro unterstützt wird und dass das Bundesgesundheitsministerium Projekt der NatKo zur Barrierefreiheit in Gesundheitseinrichtungen fördert, während allen anderen Ministerien hier durch Nichtstun glänzen, aber diese drei Maßnahmen des Bundes sind keine Strategie, um spürbare Fortschritte bei der Schaffung von Barrierefreiheit in der gesamten touristischen Servicekette in Deutschland zu erreichen. So wird das Recht auf umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Tourismus im Sinne von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention wohl leider auch in 30 Jahren mehr Illusion als Realität bleiben.