Bundesregierung im Kampf gegen Doping mit angezogener Handbremse
„Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir (SPD) auf meine Anfrage zeigt, dass auch die Ampel-Regierung den Kampf gegen Doping im Sport nur mit angezogener Handbremse führt“, erklärt der Abgeordnete Dr. André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
Hahn weiter: „Am 10. Juni 2021 hat der Bundestag bei Stimmenthaltung der Linken mit den Stimmen aller anderen Fraktionen das Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes sowie eine Entschließung dazu angenommen. Statt einer umfassenden Novellierung – wie auch von zahlreichen Experten gefordert – einigte sich die damalige Koalition aus Union und SPD lediglich auf die Einführung einer sogenannten Kronzeugenreglung. Bereits am 10. Juni sagte ich in der Plenardebatte, dass dies in meinen Augen Symbolpolitik oder drastischer ausgedrückt, Schaumschlägerei ist. Zwei Jahre nach der Gesetzesänderung zeigt sich, dass sich mit dieser Kronzeugenregelung kaum etwas verändert hat. Auch kritisierte ich, dass die damaligen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, anstatt einen zukunftsfähigen Gesetzentwurf vorzulegen, lediglich fünf schwach formulierte Forderungen an ihre eigene Regierung über einen Entschließungsantrag mit auf den Weg gaben. Und selbst diese – das zeigt die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage – sind bis heute nur unzureichend realisiert worden.
Wenn Staatssekretär Özdemir in seiner Antwort äußert, dass die Umsetzung der Forderungen, vor allem hinsichtlich einer Aufklärungsstrategie zum Schutz von Minderjährigen vor leistungssteigernden und schmerzbetäubenden Substanzen, nicht erfolgte, weil der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber die dafür erforderlichen Finanz-Mittel nicht bereit gestellt habe, dann ist das kein cleveres Ping-Pong-Spiel, sondern eine Unverschämtheit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit, um sein Nichtstun zu kaschieren. Noch immer wird der Haushaltsentwurf von der Bundesregierung aufgestellt, und anscheinend sind hier die benötigen Mittel nicht beantragt worden. Mir jedenfalls ist nicht bekannt, dass der Bundestag im Zuge der Haushaltsberatungen für 2022 und 2023 für diese Maßnahmen beantragte Mittel gekürzt oder gar gestrichen hätte. Von daher hoffe ich, dass die Bundesregierung im Entwurf für den Haushalt 2024 endlich entsprechende Mittel vorsieht.“