Bundesregierung redet viel über barrierefreien Tourismus, macht aber wenig

„Laut der seit 10 Jahren in Deutschland rechtskräftigen UN-Behindertenrechtskonvention hat der Staat zu gewährleisten , dass auch Menschen mit Behinderungen umfassend am Tourismus teilhaben können (Artikel 30). Davon sind wir noch meilenweit entfernt“, erklärt der Abgeordnete Dr. André Hahn, stellv. Fraktionsvorsitzender der LINKEN und stellv. Mitglied im Tourismusausschuss zur Antwort der Bundesregierung auf seine schriftlichen Anfragen.

Hahn weiter: „Der »Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen 2016« (Drs. 18/10940) zeigt auf, dass Menschen mit Beeinträchtigungen wegen bestehender Barrieren oder fehlender Informationen über mögliche Barrieren deutlich weniger reisen, als Menschen ohne Behinderungen. So beträgt der Anteil der Menschen, der nie einen Ausflug macht oder kurz verreist hier 25 Prozent im Vergleich zu 11 Prozent bei Menschen ohne Beeinträchtigungen. Angesichts dieser Situation und der Verpflichtungen des Bundes sind die Aktivitäten zur Entwicklung des barrierefreien Tourismus durch den Bund in den Jahren 2018 und 2019 viel zu dürftig und einseitig. Nicht akzeptabel ist auch, dass mit dem Bundeswirtschafts- sowie dem Bundesgesundheitsministerium lediglich zwei Bundesbehörden auf diesem Gebiet aktiv sind.“