Geheimdienstkontrolle
Seit dem 17. Januar 2014 ist André Hahn Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages (in der 18. Wahlperiode auch stellvertretender Vorsitzender und im Jahr 2015 Vorsitzender des Gremiums). Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes. Das sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Außerdem war er stellvertretendes Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss in der 18. Wahlperiode.
Schon im Landtag von Sachsen war André Hahn (seit 1996) Mitglied in der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Überprüfung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie in mehreren Untersuchungsausschüssen.
Am 20.02.2024 reichte er eine Klage im Wege eines Organstreiverfahrens beim Bundesverfassungsgericht ein. Ein Eilantrag wurde abgewiesen. In der Hauptsache steht die Entscheidung unterdessen noch aus.