CDU-Staatsekretär verspottet Parlament sowie Menschen mit Behinderungen
„Nichts wissen zu wollen ist kein Ausdruck von verantwortungsvollem Regierungshandeln“, so Dr. André Hahn, stellv. Mitglied im Tourismusausschuss für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur Antwort der Bundesregierung auf Fragen zum Fernbuslinienverkehr in der Fragestunde am 15. Oktober 2014.
Lange und hart hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung für die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs gestritten bis am 27. September 2012 die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne gegen die Stimmen der LINKEN im Bundestag beschlossen wurde.
Laut Antwort der Bundesregierung gab es per 30. Juni 2014 in Deutschland 271 Fernbuslinien. „Der Bundesregierung ist im Einzelnen nicht bekannt, welche Fernbuslinien parallel oder ergänzend zu Schienenangeboten durchgeführt werden.“ André Hahn: „Dies war aber eine wichtige Frage im Gesetzgebungsverfahren. Schaffen wir im Fernverkehr öffentliche Angebote als Alternative zum Auto oder mittels Parallelverkehre eine Verlagerung von Fahrten von der Schiene auf die Straße?“
Ein wichtiges Kriterium bei der Gesetzesnovellierung war auch die Frage der Barrierefreiheit. Spätestens mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2006 hat der Staat Barrierefreiheit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten. Die diesbezüglichen Regelungen im Personenbeförderungsgesetz waren ein großzügiger Kompromiss im Sinne der Betreiber der Fernbuslinien, müssen aber nun auch konsequent umgesetzt werden. André Hahn: „Wenn der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) auf meine diesbezügliche Frage antwortet: „Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, welche Fernbuslinien schon heute barrierefrei nutzbar sind. Interessierte Fahrgäste können diese Angaben von dem jeweiligen Busunternehmen erfragen.“, dann ist die eine Verspottung des Parlamentes und der Menschen mit Behinderungen, aber keine sachgerechte Antwort.“