CIA-Folterreport muss ungeschwärzt auf den Tisch
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linke wird sich natürlich keinem Antrag entgegenstellen, dessen erster Satz lautet:
Der Deutsche Bundestag verurteilt Folter.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich sage ganz klar: Auch ein vermeintlich noch so guter Zweck heiligt nicht alle Mittel, auch nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Geheimgefängnisse in aller Welt, Guantánamo, wo Menschen zum Teil seit über einem Jahrzehnt ohne jedes Gerichtsverfahren inhaftiert sind, und dann auch noch die Anwendung schlimmster Foltermethoden bei Gefangenen: Das sind konkrete Beispiele, die von meinen Vorrednern schon genannt wurden. Für all das gibt es nicht die geringste Rechtfertigung.
Mein Kollege Stefan Liebich hat das in der Dezemberdebatte als Verbrechen im Staatsauftrag bezeichnet. Ich stimme ihm darin ausdrücklich zu und hätte mir eine solche klare Aussage im Übrigen auch im Antragstext von Bündnis 90/Die Grünen gewünscht.
Überhaupt ist der Antrag eher freundlich formuliert. Aber ob das ausreicht, die Koalition zur Zustimmung zu bewegen, vermag ich nach den Ausführungen von Herrn Heinrich nicht ganz nachzuvollziehen. Sie haben nicht gesagt, was Sie wollen. Sie haben das Anliegen unterstützt. Dann sagen Sie doch klipp und klar: Auch die Koalition wird zustimmen. – Das wäre eine klare Aussage. Diese habe ich von Ihnen leider nicht gehört.
(Beifall bei der LINKEN)
Dabei sollte doch das Grundanliegen des Antrags, nämlich die Aufforderung an die US-Behörden, den Bericht des US-Senats über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm an den Bundestag zu übermitteln, eigentlich von allen Fraktionen dieses Hauses mitgetragen werden können.
Für meine Fraktion, die Linke, will ich noch einmal betonen, wie froh wir sind, dass es diesen Bericht überhaupt gibt und die stattgefundenen Misshandlungen dadurch bekannt geworden sind und dass er zumindest in Teilen veröffentlicht wurde und nicht komplett in der Versenkung verschwunden ist, wie es Teile der US-Regierung und nicht wenige Senatoren gern gesehen hätten.
Dass es dazu nicht gekommen ist, haben wir vor allem dem jahrelangen Engagement der Senatorin Dianne Feinstein zu verdanken, die kurz vor Ablauf ihrer Amtszeit als Vorsitzende des Geheimdienstausschusses die Veröffentlichung dieses Berichtes trotz erheblicher Widerstände durchsetzte. Das sollten wir auch in der heutigen Debatte noch einmal ausdrücklich würdigen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Punkt III des Antrags der Grünen beinhaltet das Ersuchen, dem Bundestag den Bericht vollständig und ungeschwärzt zu übermitteln. Auch diese Forderung findet unsere Zustimmung. Denn bislang sind – das ist gesagt worden – lediglich knapp 500 Seiten übermittelt worden und öffentlich zugänglich, während der offizielle Bericht mehr als 6 000 Seiten umfassen soll. Man braucht daher kein Prophet zu sein, um davon auszugehen, dass die schlimmsten Verbrechen bislang nicht einmal ansatzweise bekannt geworden sind. Auch um Unterstützungshandlungen und Straftaten, die von deutschem Boden ausgegangen sind, umfassend aufklären und strafrechtlich verfolgen zu können, brauchen wir die ungeschwärzte Fassung.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn ich an die umfänglichen Schwärzungen denke, dann habe ich gleich wieder die Akten aus dem NSA-Untersuchungsausschuss vor Augen, in dem auch sehr wichtige und für die Aufklärung zentrale Passagen unleserlich gemacht worden sind. Es scheint bei Regierungen offenkundig Methode zu sein, Dinge verheimlichen oder verbergen zu wollen, die Missstände, kompromittierende Sachverhalte, Rechtsverstöße oder gar Straftaten aufdecken könnten. Doch damit darf sich ein Parlament nicht abspeisen lassen, sondern es muss immer wieder seiner Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive umfassend nachkommen. Das gilt im Übrigen sowohl für die Koalitionsfraktionen wie für die Opposition, auch wenn das offenbar noch nicht alle Kollegen von Union und SPD verinnerlicht haben.
Doch zurück zum vorliegenden Antrag. In der Begründung wird unter anderem auf den Fall des deutschen Staatsbürgers el-Masri hingewiesen, der im Bundestag schon häufiger diskutiert wurde. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es in dem Gesamtbericht noch weitere Bezüge zu Deutschland geben wird. Für mich als Abgeordneten aus Sachsen ist beispielsweise interessant, welche Rolle der Flughafen Leipzig/Halle beim Transport rechtswidrig festgenommener oder verschleppter Menschen in die USA gespielt hat und ob dies mit Einwilligung deutscher Behörden geschah.
Das und vieles andere bedarf einer Klärung. Der Antrag kann dazu einen Beitrag leisten. Deshalb werden wir ihm zustimmen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Dem Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen, Drucksache 18/3558 hat die LINKE zugestimmt. CDU, CSU und SPD stimmten dagegen.