Diskriminierende Überwachung kurdischer Vereine beenden!

„Dass von den Daten zu Migrantenorganisationen in Deutschland, die das Bundesverwaltungsamt (BVA) sammelt, Informationen zu kurdischen Vereinen und ihrer Mitglieder ohne besonderen Anlass an das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weitergeleitet werden, ist zutiefst diskriminierend. Durch diese unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten höchst fragwürdige Praxis, die offensichtlich schon seit 1994 besteht, werden sämtliche Menschen, die sich in kurdischen Organisationen engagieren, in völlig unzulässiger Weise unter den Generalverdacht der PKK-Nähe gestellt“, erklärt Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf seine Schriftliche Frage.

Hahn weiter: „Diese Überwachung kurdischer Organisationen und ihrer Mitglieder greift tief in die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit der Betroffenen ein und behindert deren politische Teilhabe. Die kurdischen Organisationen sind Teil einer lebendigen Vereinslandschaft in unserem Land. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum kulturellen und politischen Leben hier. Die Bundesregierung wäre daher gut beraten, dies seit 25 Jahren währende Diskriminierung kurdischer Vereine endlich einzustellen.“