Bund fördert Denkmalsanierung ohne Berücksichtigung der Barrierefreiheit
„Barrierefreiheit muss endlich Bestandteil des Denkmalpflegeprogramms des Bundes werden“, erklärt der sächsische Bundestagsabgeordnete Dr. André Hahn zur Antwort der Kultur-Staatsministerin Prof. Monika Grütters (CDU) auf seine Frage zu Bundesmitteln für sächsische Kulturdenkmäler.
463.000 Euro in 2014 und 432.000 Euro in 2015 stellt der Bund an Fördermitteln aus dem seit 1950 bestehenden Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ für insgesamt 7 Objekte in Sachsen zur Verfügung. Dabei spielen für die Vergabe der Fördermittel laut Bundesregierung Aspekte zur Schaffung von Barrierefreiheit grundsätzlich keine Rolle.
Dazu André Hahn: „Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist, reicht die Bundesregierung noch immer Fördermittel aus, ohne dabei die Fragen der Schaffung von Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Insbesondere die Artikel 9 und 30 verpflichten die Bundesregierung zu gewährleisten, dass auch Kulturdenkmäler barrierefrei werden und damit auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden. Es wird Zeit, dass endlich alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für Förderprogramme des Bundes auch den Maßstäben der BRK entsprechen. Dies hat zu Recht auch der Fachausschuss der UNO bei der Bewertung des Staatenberichts im April 2015 gefordert.“