Förderungen von Sportveranstaltungen durch den Bund nicht immer nachvollziehbar

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Fragen zur Förderung von in Deutschland stattfindenden Sportveranstaltungen durch den Bund (Drucksache 20/5853) bieten bei aller Unvollständigkeit eine Reihe von interessanten Informationen, zeigen aber auch bestehenden Diskussionsbedarf auf“, erklärt der Abgeordnete Dr. André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Bundestagsfaktion DIE LINKE.

Hahn weiter: „In der weiterhin gültigen Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen unterscheidet die Bundesregierung zwischen Sportveranstaltungen und Sportgroßveranstaltungen (SGV), hat hierfür klare Kriterien zur Typisierung mit 9 Merkmalen festgelegt und darüber hinaus die SGV in drei Kategorien (SGV-Kern, SGV-Major und SGV-Mega) unterteilt. Trotzdem war der Parlamentarische Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) nicht in der Lage oder nicht gewillt, die in der Anlage aufgeführten Sportveranstaltungen wie gewünscht nach SGV und sonstigen Sportveranstaltungen zu unterscheiden. Ein Merkmal ist laut Strategie die Anzahl der teilnehmenden Athlet:innen – deshalb ist die Nichtbeantwortung der Fragen danach nicht akzeptabel. Auch fehlen in der Aufzählung indirekte Förderungen durch den Bund, zum Beispiel in Form von Regierungsgarantien oder Steuererleichterungen für einzelne Events. Und es fehlen in der Aufstellung mehrere internationale Veranstaltungen, u.a. die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 oder die Militärweltmeisterschaft im 3×3-Basketball 2022 in Warendorf.
Bemerkenswert und nicht immer nachvollziehbar sind auch die Angaben zum Umfang der einzelnen Förderungen. Während die meisten Zuschüsse auf maximal 250.000 Euro beschränkt sind, gab bzw. gibt es für einzelne Sportevents Förderungen weit über der Millionengrenze, zum Beispiel für die European Championships in München 2022 mit über 33 Millionen Euro oder die Invictus-Games 2023 mit fast 40 Millionen Euro – ein nicht unumstrittenes Event, das nicht einmal die Merkmale einer Sportgroßveranstaltung erfüllt. Auch vom Anspruch der Gleichberechtigung des Paralympischen Sports kann angesichts der vorliegenden Übersicht leider keine Rede sein.“