Geheimdienst-Methoden beim Umgang mit Daten müssen wirksam kontrolliert werden können

Das Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr), die G10-Kommission sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) müssen einen direkten Kontrollzugriff auf die Daten-Netzwerke der deutschen Geheimdienste bekommen, so wie es in Frankreich, Norwegen, der Schweiz und den Niederlanden bereits gängige Praxis ist. Diese Forderung einer Petentin hat der Bundestag am 1. Oktober 2020 mit Mehrheit zu den Akten gelegt, angeblich, weil ein solch datenbasierter Kontrollzugriff die „sicherheitspolitisch erforderliche internationale Zusammenarbeit wesentlich erschweren“ würde.
„Sollen der Missbrauch von Daten und die Umgehung rechtlicher Standards ausgeschlossen werden, ist eine Reform der Aufsichtsgremien hin zu einer datenbasierten Aufsicht über die Geheimdienste dringend geboten.“, erklärte Dr. André Hahn, stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und deren Mitglied im PKGr bei der Abstimmung zum Abschluss des Petitionsverfahrens.

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