Geheimdienste brauchen keine zusätzlichen Befugnisse, sondern klare Grenzen!

„Mit dem gestern im Bundeskabinett beratenen Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts werden das Bundesamt für Verfassungsschutz, aber auch die entsprechenden Verfassungsschutzämter der Länder sowie BND und MAD zum Abhören der laufenden Kommunikation ermächtigt. Dies betrifft nicht nur WhatsApp und andere Messenger-Dienste, sondern bezieht sich auf die gesamte digitale Kommunikation, da nach einer entsprechenden Anordnung der vollständige Datenstrom eines Betroffenen auf die Überwachungssysteme der Geheimdienste ausgeleitet und durch technische Eingriffe infiltriert wird. Das ist ein schwerwiegender und völlig unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff. Zugleich wird die digitale Sicherheitsarchitektur aller Bürgerinnen und Bürger untergraben, indem staatliche Akteure anstatt Sicherheitslücken zu schließen, diese ähnlich wie kriminelle Angreifer nutzen, um Überwachungstrojaner aufzuspielen. Dass sich das SPD-geführte Bundesjustizministerium diesem langjährigen Ansinnen aus dem Innenministerium gebeugt hat, zeugt sowohl von mangelnder Grundrechtssensibilität als auch von fehlenden Kenntnissen in den Erfordernissen der IT-Sicherheitspolitik. Die Geheimdienste brauchen keine zusätzlichen Befugnisse, sondern klare Grenzen für die Überwachung von Bürgern und Institutionen, deren Einhaltung durch die parlamentarischen Gremien auch wirksam kontrolliert werden kann. Das ist jetzt schon eher schwierig. Sollte das Gesetz wie geplant durchkommen, wird es schlichtweg unmöglich.“ Dr. André Hahn, MdB Stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium