Hochumstrittene Spähsoftware des US-Unternehmens Anomaly Six wird offenbar auch von deutschen Sicherheitsbehörden eingesetzt

„Da die Antwort auf meine parlamentarische Anfrage de facto verweigert wird und kein klares Dementi enthält, muss ich davon ausgehen, dass auch deutsche Sicherheitsbehörden Software und Dienstleistungen des US-Unternehmens Anomaly Six nutzen und somit auf hinterrücks und illegal erhobene Daten sowie Bewegungsprofile von weltweit hunderten Millionen Mobilfunknutzern zugreifen können. Das gilt nicht nur für die deutschen Geheimdienste, sondern insbesondere auch für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei“, erklärt Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium zur Antwort der Bundesregierung auf seine Schriftliche Frage vom 12. August 2020.

Hahn weiter: „Es ist schon eine schlimme Unsitte, dass Abgeordneten-Anfragen zu den Geheimdiensten häufig gänzlich unbeantwortet bleiben und entsprechende Antworten nicht einmal unter den Geheimhaltungsstufen Geheim oder Streng Geheim in der dafür vorgesehenen Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt werden. Wenn die Bundesregierung jetzt jedoch im Rahmen von Anfragen zu polizeilichen Sicherheitsbehörden ebenso verfährt, bedeutet das nichts Gutes. Naheliegend ist daher, dass die Ausspähtechniken und -dienstleistungen dieses dubiosen Dienstleisters der US-Regierung inzwischen auch hierzulande heimlich und ohne Rechtsgrundlage zur Anwendung gelangen. Hierzu bedarf es einer umgehenden und öffentlichen Klarstellung durch die Bundesregierung. Und wenn dem so ist, muss diese illegale Praxis sofort beendet werden! DIE LINKE wird das Thema sowohl im Innenausschuss als auch im Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste auf die Tagesordnung setzen und Aufklärung verlangen.“