IOC sollte Entscheid des Sportgerichtshofs umsetzen
„Die heutige Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS, die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) verhängten und zum Teil lebenslangen Dopingsperren gegen russische Sportlerinnen und Sportler wegen unzureichender Beweislage aufzuheben, ist angesichts des großen politischen und öffentlichen Drucks ein ermutigendes Zeichen für eine funktionierende Sportgerichtsbarkeit“, erklärt André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Hahn weiter:
„Seit der Veröffentlichung des McLaren-Reports über Doping-Praktiken in Russland hat DIE LINKE immer wieder betont: Jeder nachgewiesene Einzelfall muss nach den geltenden Regeln des Sports bestraft und unter Zuhilfenahme von Doping errungene Titel und Medaillen müssen aberkannt werden. Zudem müssen selbstverständlich auch die Drahtzieher wie Trainer, Ärzte und anderweitig Verantwortliche verfolgt werden, gegebenenfalls auch strafrechtlich. Sie dürfen ebenso wie wiederholte Dopingsünder künftig im internationalen Sport keine Rolle mehr spielen und haben bei Olympischen Spielen tatsächlich nichts zu suchen.
Wir haben gleichzeitig stets darauf hingewiesen: Es ist keine gesamte Nation, die die Sportwelt betrogen hat. Nicht alle russischen Athletinnen und Athleten über sämtliche Sportarten hinweg dürfen in eine Kollektivhaftung genommen und für Olympische Spiele gesperrt werden, weil Einzelne mit unlauteren Mitteln unverdient Erfolge errungen haben.
Deshalb haben wir es begrüßt, dass das IOC unbelastete und zum Teil auch mehrfach ohne jeden Befund getestete Sportlerinnen und Sportler aus Russland die Teilnahme an den bevorstehenden Winterspielen in Pyeongchang (Südkorea) ermöglicht hat.
Das Internationale Olympische Komitee hat sich früher immer gern auf Entscheidungen des CAS berufen, wenn seine Sperren oder Strafen von den Sportrichtern bestätigt wurden. Das muss nun auch gelten, wenn ein Urteil wie aktuell auch mal gegen das IOC ausfällt. Das IOC ist gut beraten, sich an den Richterspruch zu halten und diesen nicht zu ignorieren. Die freigesprochenen Athletinnen und Athleten sollten an den Winterspielen teilnehmen dürfen. Ansonsten untergräbt man das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des letztinstanzlichen Sportgerichthofs.“