Keine Steuergelder für die Grabpflege von KZ-Kommandanten und Kriegsverbrechern!

„Es ist unerträglich, dass mit öffentlichen Geldern Gräber von Personen gepflegt werden, die als KZ-Kommandanten oder Militärangehörige an schlimmste Verbrechen der NS-Zeit beteiligt waren. Das ist zynisch und kommt einer Verhöhnung der Opfer der Naziherrschaft gleich. Das einschlägige Gräbergesetz muss dringend modifiziert werden, damit NS-Massenmörder nicht als ,Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft‘ gelten und ihre Gräber mit Steuergeldern erhalten werden“, erklärt Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Öffentlich finanzierte Grabpflege für KZ-Kommandanten und Kriegsverbrecher“ (Drucksache 19/9607).

Hahn weiter: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung in der Beantwortung unserer Kleinen Anfrage sich in weiten Teilen hinter einer rein ,fiskalischen Zuständigkeit‘ verschanzt und im Übrigen auf die Verantwortlichkeit der Länder verweist. Allein aus historischen Gründen ist die Bundesregierung in der Pflicht, genau hinzuschauen, wessen Grab mit Bundesmitteln erhalten wird. Da die Kriegsgräberlisten auch im Bundesarchiv gesammelt werden, ist sie hierzu auch in der Lage.

Absolut inakzeptabel ist es, dass auf deutschen Kriegsgräberstätten in Griechenland die Gräber der als Kriegsverbrecher verurteilten und hingerichteten Generäle Bruno Bräuer und Friedrich-Wilhelm Müller gepflegt werden. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass Steuergelder für die Gräber dieser beiden Kriegsverbrecher verwendet werden. Hierfür gibt es auch keine Rechtsgrundlage. Skandalös, wie die Bundesregierung den Wortlaut des Kriegsgräberabkommens mit Griechenland auslegt, damit diese Gräber erhalten werden können.“


Ergänzend dazu veröffentlichte André Hahn am 13. Juni 2019 folgende Pressemitteilung:

Keine öffentlich finanzierte Grabpflege für NS-Verbrecher

„Wer Kriegsverbrecher war, kann nicht zugleich ‚Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft‘ im Sinne des Gräbergesetzes sein. Darauf weist nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hin“, erklärt Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, anlässlich deren aktuellen Stellungnahme, in der der Wissenschaftliche Dienst zur Frage der Kriegsgräberfinanzierung eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als die Bundesregierung. Hahn weiter:

„Es ist daher inakzeptabel, dass Mörder und Kriegsverbrecher in das Privileg eines Opfergrabes nach dem Gräbergesetz kommen. Das Gräbergesetz bedarf einer Klarstellung, damit keine Personen mit öffentlich finanzierter Grabpflege geehrt werden, die an schlimmsten Menschheitsverbrechen beteiligt waren.

Es existiert keine zwingende Norm aus dem Völkerrecht, die eine zeitlich unbefristete Grabpflege für Kriegstote gebietet, die Verbrechen begangen haben. Auch das hat nun der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klargestellt.

Wir wollen daher Kommunen, die für die Erhaltung dieser Gräber verantwortlich sind, einen Spielraum für einen angemessenen Umgang mit solchen Gräbern eröffnen, der von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen kann, beispielsweise durch  Informationstafeln oder Umbettungen. Aktuell befinden sich Kommunen, die keine Gräber von NS-Massenmördern pflegen möchten, in einer rechtlichen Grauzone. Hier muss gesetzgeberisch Klarheit geschaffen werden.“