Klare Regeln für den Umgang mit Impf- und Test-Nachweisen schaffen!

Klare Regeln für den Umgang mit Impf- und Test-Nachweisen schaffen!

„Es ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar, dass die Bundesregierung auch im zweiten Jahr der Pandemie kein Konzept hat, wie der Zugang zu Dienstleistungen mit dem Datenschutz in Einklang zu bringen ist. Für Bürgerinnen und Bürger ist nicht ersichtlich, in welchem Umfang sie verpflichtet sind, den Nachweis einer erfolgten Corona-Impfung, einer überstandenen Infektion oder eines negativen Testergebnisses vorzulegen, um etwa ein Geschäft betreten zu können. Bereits im vergangenen April hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte empfohlen, eindeutig gesetzlich zu regeln, in welchen Fällen die Auskunft über den Impf- bzw. Immunstatus zulässig sein soll. Einmal mehr beobachtet die Bundesregierung einfach nur die Entwicklungen, anstatt vorausschauend und im Interesse des Rechtsfriedens transparente Regelungen zu treffen“, erklärte der sächsische Bundestagsabgeordnete Dr. André Hahn, stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf seine diesbezüglichen parlamentarischen Fragen.

Hahn weiter: „Dass die Bundesregierung einen digitalen Impfpass entwickeln lässt, ohne zuvor den Einsatzrahmen rechtlich abzustecken, ist unter Datenschutz-Aspekten überhaupt nicht nachvollziehbar. Wenn die Bundesregierung jetzt mit dem digitalen Impfpass das Reisen in Europa ermöglichen möchte, bleibt weiterhin die Frage unbeantwortet, wie all jene Personen berücksichtigt werden sollen, die nicht geimpft werden konnten oder wollten, aber negativ auf Corona getestet wurden oder eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. Bürgerinnen und Bürger haben gerade in diesen schwierigen Zeiten das Recht auf klare Antworten und nachvollziehbare Regeln – leider ist die Bundesregierung hierzu ganz offensichtlich nicht in der Lage.“

Anlage 1

Anlage 2