Koalitions-Kungelei statt Verständigung mit Opposition wirft Schatten auf Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Zum Ausgang der Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn:
Auch im zweiten Anlauf ist die CDU/FDP-Koalition mit ihrem Versuch gescheitert, die Wahl von Verfassungsrichtern ohne Verständigung mit der stärksten Oppositionsfraktion, der LINKEN, durch den Landtag zu bringen. Wurde beim ersten Mal die Wahl in letzter Minute vertagt, um einer absehbaren Blamage zu entgehen, wurde nun der eine freie Platz nur mit Mühe und Not und der zweite mangels Zwei-Drittel-Mehrheit zunächst nicht besetzt.
Damit haben CDU und FDP mit ihren parteitaktischen Spielchen auf Kosten des höchsten sächsischen Gerichts dem Ansehen der Landtags Schaden zugefügt und einen Schatten auf den wegen seiner Unabhängigkeit anerkannten Sächsischen Verfassungsgerichtshof geworfen. Unwürdig sind auch die Umstände dieses Debakels: Zunächst lässt man die Kandidaten drei Stunden auf die Wahl warten, damit genügend Koalitionsabgeordnete teilnehmen; als dann aber die Anwesenden nicht „richtig“ abstimmen, nimmt die CDU-Fraktion eine dreiviertelstündige Auszeit, obwohl es sich nicht um den Wahlverschlag einer Fraktion, sondern der Staatsregierung handelt.
Der den guten Gepflogenheiten der vergangenen Legislaturperiode und der Überparteilichkeit des höchsten sächsischen Gerichts entsprechende Ausweg kann nur darin bestehen, dass sich die Koalition endlich für eine Verständigung mit der größten Oppositionsfraktion öffnet. Sollte sie weiterhin versuchen, mit Kungeleien ihre Personalvorschläge doch noch irgendwie durchzubringen, nimmt nicht nur der Landtag Schaden, sondern auch das Verfassungsgericht