Konjunkturprogramm der Regierung im Sportbereich völlig unzureichend
Die gestern von der Koalition im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossenen Maßnahmen im Bereich des Sports sind ein Tropfen auf den heißen Stein, aber kein nachhaltiger Beitrag, um den Sport in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten“, erklärt André Hahn, stellvertretender Vorsitzender und sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
Hahn weiter: „Die Überbrückungshilfen für Profisportvereine der unteren Ligen (Punkt 13) sind sicher hilfreich. Ebenso ist die Aufstockung des Investitionsplanes Sportstätten von 110 Millionen auf 260 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 (Punkt 23) ein erster richtiger Schritt. Dies ersetzt aber angesichts des vorhandenen Sanierungsstaus bei den Sportstätten von mindestens 31 Milliarden Euro* nicht einmal ansatzweise den von Bundesinnenminister Seehofer in der Mitgliederversammlung des DOSB am 7. Dezember 2019 angekündigten ,3. Goldene Plan Sportstätten‘. Dessen Umsetzung mit entsprechenden finanziellen Mitteln wird die LINKE in den anstehenden Beratungen des Paketes sowie zum Haushalt für 2021 im Bundestag nachdrücklich einfordern.
In einem Konjunkturprogramm zur Bewältigung der Corona-Krise sollten auch Investitionsvorhaben, die bereits vor der Krise geplant waren, einbezogen werden. Dazu gehört unbedingt ein umfangreiches und verlässliches Programm über mindestens 10 Jahre für die Sanierung und den Neubau von Schwimmbädern, Sporthallen und Sportplätzen für den Breiten-, Schul-, Gesundheits- und Spitzensport.
Im Mittelpunkt des Programms sollen dabei die energetische Sanierung und die Schaffung von Barrierefreiheit in den Sportstätten stehen. Mit diesem Programm kann ein wirksamer Beitrag geleistet werden, damit Länder und Kommunen allen Schülerinnen und Schülern mindestens drei Stunden Schulsport pro Woche sowie allen Kindern an Grundschulen Schwimmunterricht mit dem Ziel des Erreichens des Schwimmabzeichens in Bronze ermöglichen können. Auch soll mit dem Programm erreicht werden, dass bundesweit anerkannte Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen das Recht haben, Spiel- und Sportanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb unentgeltlich zu nutzen, wie es zum Beispiel im neuen Thüringer Sportfördergesetz geregelt ist.
* siehe „Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten“, Kurzexpertise vom DOSB, Deutschen Städtetag und Deutschen Städte- und Gemeindebund, Juli 2018