Konsularische Hilfen müssen diskriminierungsfrei gewährt werden

„Während der Corona-Rückholaktion des vergangenen Jahres für im Ausland gestrandete Urlauber wurde deutlich, dass bei konsularischen Hilfen im Ausland nicht nach Staatsbürgerschaft unterschieden werden darf. Es muss klar sein, dass deutsche Auslandsvertretungen auch bei zukünftigen Katastrophen und anderen Notfällen allen Menschen, die in Deutschland leben, in gleichem Umfang helfen müssen und diese Hilfe nicht nur auf deutsche Staatsangehörige begrenzen“, erklärte Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag anlässlich der heutigen Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages zum Antrag seiner Fraktion „Konsularische Hilfen diskriminierungsfrei gewähren“ (Drucksache 19/29271).
Hahn weiter: „Damit konsularische Hilfen diskriminierungsfrei gewährt werden, ist es erforderlich, das Konsulargesetz entsprechend anzupassen. Regelungen im Konsularrecht anderer europäischer Länder, die im Ausland auch fremde Staatsangehörige mit gewöhnlichem Wohnsitz in ihren Ländern unterstützen, können dabei als Orientierung dienen. Da CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen den Antrag stimmen, wird die Änderung des Konsulargesetzes in der kommenden Wahlperiode wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen.“