LINKE für zweites THW-Gesetz

Bei Naturkatastrophen, Unfällen oder Bränden – das Technische Hilfswerk (THW) steht Menschen in Notfällen zur Seite, im Inland, aber auch bei internationalen Einsätzen. Dafür gebührt den rund 80.000 Helferinnen und Helfern in den blauen Schutzanzügen, von denen der weit überwiegende Teil ehrenamtlich tätig ist, unser Dank. DIE LINKE ist grundsätzlich für das zweite THW-Gesetz, u.a. die Ausweitung der Regelungen für die Freistellung von der Arbeit, hat aber in anderen Punkten noch Beratungsbedarf.


Auszug aus dem Plenarprotokoll 19/150 vom 06.03.2020

Tagesordnungspunkt 29:

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW-Gesetzes
Drucksache 19/17291

Dr. André Hahn (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Bekämpfung von Katastrophen und großen Unglücksfällen kommt dem Technischen Hilfswerk, THW, eine ganz zentrale Rolle zu. Sei es bei Überschwemmungen, Explosionen oder Bränden – das THW erfüllt seinen gesetzlichen Auftrag, Menschen in Notfällen zur Seite zu stehen, insbesondere im Inland, aber auch bei internationalen Einsätzen. Schon in rund 130 Ländern war das THW zur Stelle, wo die Not am größten war.

Auch für meine Fraktion, Die Linke, sage ich: Dafür gebührt den rund 80 000 Helferinnen und Helfern in den blauen Schutzanzügen, von denen der weit überwiegende Teil ehrenamtlich tätig ist, unser aller Dank und unsere besondere Wertschätzung.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese wirkungsvolle Hilfe des THW wäre ohne das großartige Engagement dieser Menschen, die viele Stunden ihrer Freizeit opfern, die auf Zeit mit ihren Familien und Freunden verzichten, schlichtweg undenkbar. Um diese Hilfe leisten zu können, sind aber nicht selten auch Freistellungen von der Arbeit erforderlich. Und obwohl viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Verständnis für diese ehrenamtliche Tätigkeit ihrer Beschäftigten haben und deren Engagement durchaus unterstützen, kommt es leider doch immer wieder zu Konflikten, wenn Einsätze für das Technische Hilfswerk mit betrieblichen Interessen nicht oder nur schwer in Einklang zu bringen sind.

Daher ist es richtig und, wie ich finde, auch notwendig, dass mit diesem Gesetz die Regelungen für die Freistellung von der Arbeit ausgeweitet werden sollen. Diesen Punkt unterstützt meine Fraktion ganz ausdrücklich.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich denke, dass diese Regelung zu deutlich mehr Rechtssicherheit bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die ja immerhin gut 98 Prozent des THW Personals stellen, aber eben auch auf der Arbeitgeberseite beitragen kann.

Ein anderer, seit Jahren umstrittener Punkt bleibt im Gesetzentwurf bislang weiter ungeklärt. Ich meine die Frage der Kostenabrechnung, wenn durch das THW Amtshilfe in Kommunen geleistet wird. Hier hätte ich mir endlich eine Regelung gewünscht, die dem THW mehr Möglichkeiten einräumt, gegenüber den Kommunen in weit größerem Maße auf die Inrechnungstellung von Einsatzkosten zu verzichten. Hier hat die Bundesregierung die entsprechende Empfehlung des Bundesrates leider nicht aufgegriffen. Das wollen wir ändern. Ankündigungen alleine, Herr Staatssekretär Mayer, reichen nicht. Wir wollen, dass dort gehandelt wird.

(Beifall bei der LINKEN – Marian Wendt [CDU/CSU]: Wir haben aber gesagt, dass wir es machen!)

Eine solche klare Regelung zu einem möglichen Kostenverzicht, insbesondere in den Fällen, in denen die örtliche Behörde, die die Hilfe des THW angefordert hat, die entstandenen Kosten eben nicht weitergeben kann, etwa weil ein Drittschuldner fehlt, würde es Feuerwehr oder Polizei und nicht zuletzt den Kommunen erlauben, die finanziellen Risiken besser einzuschätzen, wenn sie das THW um Unterstützung bitten.

Über eines sind wir uns doch hoffentlich alle einig: Feuerwehr oder Kommunen dürfen in Notfällen nicht allein wegen eines möglichen Kostenrisikos davor zurückschrecken, das THW einzuschalten, obwohl dort vielleicht die dringend benötigte Technik und jene Gerätschaften vorhanden sind, mit denen sich eine Gefahrensituation schneller und effektiver bewältigen lässt. Deshalb sollte es unser gemeinsames Ziel sein, im weiteren Gesetzgebungsverfahren in diesem Punkt endlich eine Lösung zu finden.

Herzlichen Dank.