LINKE fordert 10 x 1 Milliarde für Sportstätten in Deutschland
„10 x 1 Milliarde Euro soll der Bund für einen ‚Dritten Goldenen Plan Sport‘ ab 2021 zur Verfügung stellen, um den Sanierungsstau im Sportstättenbereich von rund 31 Milliarden Euro abzubauen sowie den Mangel an barrierefreien Schwimmbädern und Sporteinrichtungen zu beseitigen. Zu unseren Zielen gehören die Erhöhung der Schwimmkompetenz, drei Unterrichtsstunden Sport pro Woche in allen Jahrgangsstufen, mehr Angebote im Breitensport sowie die kostenfreie Nutzung von Sportstätten durch Sportvereine”, erklärt André Hahn, stellvertretener Vorsitzender und sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute in den Bundestag eingebrachten Antrag (Bundestagsdrucksache 19/20035).
Hahn weiter:
„Es ist sicher begrüßenswert, wenn die Koalition im Rahmen des am 3. Juni beschlossenen ‚Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes‘ den Investitionsplan Sportstätten für 2020/2021 von 110 Millionen auf 260 Millionen Euro aufstocken möchte. Dies ersetzt aber nicht einen mehrjährigen ‚Goldenen Plan Sport‘, wie ihn Bundesminister Seehofer auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes am 7. Dezember 2019 versprach.
Um auch Menschen mit Behinderungen und im höheren Alter gleichermaßen eine umfassende Teilhabe am Sport zu ermöglichen, muss die Schaffung von Barrierefreiheit neben der energetischen Sanierung der Sportstätten ein zentrales Kriterium sein.
Bereits 2017 hatte die Kultusministerkonferenz der Länder beschlossen, drei Unterrichtsstunden in allen Jahrgangsstufen abzusichern und einen Schwimmunterricht zu organisieren, damit alle Kinder zum Ende der Grundschule sicher schwimmen können. Zwischen den Zielen und der Wirklichkeit klafft eine gewaltige Lücke, die durch die Corona-Krise noch weiter verschärft wurde. Gegenwärtig liegt die Schwimmkompetenz bei unter 50 Prozent, Tendenz fallend. Deswegen kann dieser ‚Goldene Plan‘ ein wichtiger Beitrag sein, um hier gegenzusteuern und die Ziele zu erreichen.
Sehr unterschiedlich ist derzeit die Frage der Kosten für die Nutzung von Sportstätten durch gemeinnützige Sportvereine in Ländern und Kommunen geregelt. So hat Thüringen in seinem neuen Sportfördergesetz geregelt, dass anerkannte Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen das Recht haben, Spiel- und Sportanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb unentgeltlich zu nutzen. Das sollte aus Sicht der LINKEN Standard in allen Bundesländern werden.“