Öffentlich finanzierte Grabpflege für KZ-Kommandanten und andere NS-Verbrecher beenden
Erklärung zur Abstimmung nach § 31 (1) der Geschäftsordnung von MdB Dr. André Hahn (DIE LINKE), im Bundestag am 24.06.2021 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Öffentlich finanzierte Grabpflege für KZ-Kommandanten und andere NS-Verbrecher beenden“, Drs. 19/23996 (TOP 45 y)
Ich habe heute gegen die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses und im Sinne unseres Antrages abgestimmt. Denn es ist für mich unerträglich, dass auf Grund von nicht differenzierenden gesetzlichen Bestimmungen auch Gräber von solchen Personen mit Steuergeldern gepflegt werden, die als KZ-Kommandanten oder in anderen Funktionen an Massenmord, Kriegsverbrechen und anderen Gräueltaten beteiligt waren. Ich halte es daher für dringend erforderlich, dass im Gräbergesetz klargestellt wird, dass NS-Verbrecher keine „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ sind, deren Gedenken dieses Gesetz eigentlich zum Ziel hat. Daneben muss endlich auch eine Regelung für Kriegsgräber im Ausland gefunden werden. Es muss gewährleistet sein, dass deutsche Kriegsverbrecher nicht automatisch in die öffentliche Grabespflege einbezogen werden. So ist es nicht akzeptabel, dass etwa auf deutschen Kriegsgräberstätten in Griechenland die Gräber der Wehrmachtsgeneräle Bruno Bräuer und Friedrich-Wilhelm Müller weiterhin mit Steuergeldern erhalten werden, obwohl diese in Griechenland wegen Kriegsverbrechen während der deutschen Besatzungszeit zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden.