Personelle Konsequenzen nicht nur beim BND, sondern auch im Kanzleramt nötig

Personelle Konsequenzen nicht nur beim BND, sondern auch im Kanzleramt nötig

In einer öffentlichen Erklärung am 16. Dezember 2015 bewertete das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) seine Prüfungen zur BND-eigene Fernmeldeaufklärung. Laut Informationen der dpa gibt es nun auch erste personelle Konsequenzen – drei Mitarbeiter der technischen Aufklärung des BND, darunter ein Abteilungsleiter, sollen künftig andere Aufgaben übernehmen. Dazu der Vertreter der Bundestagsfraktion DIE LINKE und derzeitiger Vorsitzender des PKGr, Dr. André Hahn:

„Bei den vom BND zum Teil über viele Jahre hinweg gesteuerten Selektoren waren in vielen Fälle eben auch deutsche und europäische Interessen betroffen, wodurch letztlich auch die Bundeskanzlerin bloßgestellt worden ist, denn ihre klare Ansage „Ausspionieren unter Freunden, das geht gar nicht“, wurde vom eigenen Auslandsgeheimdienst konterkariert.

Die nun angekündigten personellen Konsequenzen durch Umsetzung von drei BND-Mitarbeitern können nur erste Maßnahmen sein. Notwendig und überfällig sind personelle Konsequenzen bei den politisch Verantwortlichen im BND und vor allem im Bundeskanzleramt. Hier muss Bundeskanzlerin Angela Merkel endlich selbst aktiv werden, denn die Fach- und Dienstaufsicht im Kanzleramt hat vollständig versagt.

Sicher hätte man einige Passagen in der Bewertung des Vorgangs durch das Gremium noch klarer und kritischer formulieren können, aber auch so wurde deutlich, dass das Agieren der BND und insbesondere der Abteilung Strategische Aufklärung im vorliegenden Fall fraktionsübergreifend als überaus problematisch angesehen wird, und schon das ist ein unmissverständliches Signal an den BND und das für die Aufsicht zuständige Bundeskanzleramt.

Und wenn in der offiziellen Bewertung davon gesprochen wird, dass bei lediglich einem Drittel der uns vorgelegten 3.300 Selektoren, die beim BND zum Teil über Jahre im Einsatz waren, ein nachvollziehbarer Bezug zum Auftragsprofil der Bundesregierung gegeben war, dann bedeutet das zugleich auch, dass rund zwei Drittel, also mehrere tausend Suchbegriffe mindestens umstritten sind und sehr viele unverhältnismäßig, wenn nicht sogar rechtwidrig eingesetzt wurden.

Aufgrund der gesetzlichen Geheimhaltungsvorschriften darf ich leider keine konkreten Fälle nennen, aber die Bundesregierung sollte doch mal öffentlich zu der Frage Stellung nehmen, ob es überhaupt einen Staat in der EU gibt, in dem der BND nicht spioniert hat.

Festzuhalten bleibt letztlich auch: Das Kontrollgremium hat bislang nur die vom BND selbst als problematisch eingeschätzten und gesperrten Selektoren untersucht, nicht jedoch jene, die sich nach wie vor in der Steuerung befinden. Man braucht sicher kein Prophet zu sein, wenn man davon ausgeht, dass sich auch darunter nach zahlreiche fragwürdige Telefonnummern und Mailadressen befinden.