Bundestag beschließt Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz
2./3. Lesung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes
Am 2. Juni beschloss der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz. Zuvor gab es wie schon in der 1. Lesung und in der Beratung im Sportausschuss eine sehr ideologisch geprägte heftige Debatte zwischen dem sportpolitischen Sprecher der LINKEN André Hahn und den Vertretern von CDU/CSU, SPD und den Grünen. André Hahn warb noch einmal in seiner Rede und mit einem Änderungsantrag dafür, alle Dopingopfer aus Ost und West, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, finanziell zu unterstützen und auch Maßnahmen zu beschließen, damit es nicht bei den meist unzureichenden Einmalzahlungen bleibt. Da anscheinend die Diskreditierung des DDR-Leistungssports aber wichtiger war als eine wirkliche Hilfe für Dopingopfer, wurde der Änderungsantrag von allen Fraktionen außer der LINKEN abgelehnt.
Die Rede im Wortlaut:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor allem Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition und von den Grünen, haben noch die Chance, im Sinne des Struck’schen Gesetzes dafür zu sorgen, dass der Gesetzentwurf das Parlament nicht so verlässt, wie er hineingekommen ist, zumal der Gesetzentwurf einen gravierenden Mangel aufweist. Dazu liegt der Änderungsantrag der Linken vor.
Allerdings haben die bisherigen Debatten, vor allem jene im Ausschuss, nur zu wenig Hoffnung Anlass gegeben, dass es noch ein Einlenken gibt. Sie wollen den offenkundigen Mangel aus rein politischen Gründen nicht beheben.
(Dagmar Freitag [SPD]: Das erklären Sie doch einmal!)
Einige wollen das deshalb nicht, weil Ihnen die ideologisch geprägte Abrechnung und Diskreditierung des DDR-Sports anscheinend wichtiger ist als die wirksame Unterstützung von Leistungssportlern,
(Dagmar Freitag [SPD]: Das darf doch nicht wahr sein!)
die gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen gedopt worden sind und dadurch bis heute andauernde erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben.
(Michaela Engelmeier [SPD]: Ja, Staatsdoping hat man das genannt!)
Wenn für Sie das Wohl der Dopingopfer im Mittelpunkt stehen würde, würden Sie nicht nur eine Einmalzahlung von 10 500 Euro gewähren, sondern darüber hinaus die unzweifelhaft erforderlichen passgenauen Hilfsleistungen für die Betroffenen. Davon ist im vorliegenden Gesetzentwurf aber keine Rede.
(Dagmar Freitag [SPD]: In Ihrem Antrag auch nicht!)
Und wenn für Sie das Wohl der Dopingopfer im Mittelpunkt stehen würde, würden Sie auch im Sinne des verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatzes die deutschen Dopingopfer in Ost und West endlich in gleicher Art und Weise unterstützen.
(Beifall bei der LINKEN)
Reflexartig – Frau Freitag hat es wieder gezeigt – kommt immer wieder der Verweis, dass es sich beim DDR-Sport um Staatsdoping auf der Grundlage des Staatsplanes gehandelt hat, was im Westen nicht der Fall gewesen sei.
(Matthias Schmidt [Berlin] [SPD]: Stimmt ja auch! – Michaela Engelmeier [SPD]: So war es ja auch! – Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)
Dazu möchte ich gerne zwei Dinge anmerken.
Erstens steht selbst in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf nicht, dass Betroffene nur dann antragsberechtigt sind, wenn sie Dopingopfer im Rahmen eines Staatsplanes waren, sondern Anspruchsvoraussetzung ist einzig und allein, dass die Sportler gegen ihren Willen und ohne ihr Wissen gedopt wurden. Das aber kann es sowohl in Ost wie West gegeben haben. Und wenn man sieht, wie die Aufklärungsarbeit der unabhängigen Evaluierungskommission Sportmedizin zur Dopingvergangenheit an der Universität Freiburg behindert oder sogar boykottiert wird, ahnt man, was dort vertuscht werden soll.
Zweitens bestreitet inzwischen nicht einmal mehr die Bundesregierung, dass es auch in der alten und heutigen Bundesrepublik Sportler geben kann, die gegen ihren Willen und ohne ihr Wissen gedopt wurden.
(Michaela Engelmeier [SPD]: Aber kein systematisches Staatsdoping!)
Auch deshalb ist die bislang artikulierte Ablehnung unseres Änderungsantrags unverständlich.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dagmar Freitag [SPD]: Ich erkläre es Ihnen!)
Entweder es gab keine derartigen Opfer im Westen – dann werden eben auch keine Anträge gestellt –, oder aber es gibt tatsächlich auch im Westen Betroffene – dann haben die natürlich auch ein Recht auf Entschädigung.
Gestatten Sie mir den Verweis auf ein anderes unrühmliches Kapitel deutscher Geschichte. Der Conterganskandal ist leider bis heute ein hochaktuelles Thema. Hier taten Bundestag und Bundesregierung gemeinsam mit der Justiz alles, um die Opfer und ihre Angehörigen – leider sehr spät und dann noch unzureichend – zu entschädigen. Inzwischen musste durch den Druck der Conterganopfer und ihrer Angehörigen sowie vieler Unterstützer – die Linke eingeschlossen – das Conterganstiftungsgesetz mehrfach geändert werden; und trotzdem gibt es im Interesse der Opfer noch immer viel zu tun. Die historische Aufarbeitung stößt weiterhin auf Widerstand, und den größten Teil der Kosten müssen die Steuerzahler tragen – auffällige Parallelen.
Abschließend möchte ich noch eine Anmerkung zum Verein Doping-Opfer-Hilfe machen, den wir um eine Stellungnahme zu unserem Änderungsantrag gebeten haben. Mit den Positionen dieses Vereins stimmen wir wahrlich nicht immer überein, aber Ines Geipel und ihre Mitstreiter leisten seit vielen Jahren unter schwierigen Bedingungen eine Arbeit, vor der ich großen Respekt habe. Ohne dieses hartnäckige Engagement hätte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf wohl nicht vorgelegt. Frau Geipel hat mir Folgendes geschrieben – Zitat –:
Es ist in unseren Augen keine Frage, dass ein Athlet, der als Minderjähriger von einem westdeutschen Trainer oder auch von einem Trainer nach 1989 gegen Wissen und Wollen gedopt wurde und heute mit physischen und psychischen Schäden zu kämpfen hat, entschädigt werden muss.
Und ihr Fazit ist:
Politik, zuallererst aber der Sport werden hier nachlegen müssen.
Auch deshalb fordern wir, dass sich endlich auch der DOSB an der Finanzierung beteiligt.
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Präsident, ich komme zum Schluss: Die Linke wird dem Dopingopfer-Hilfegesetz trotz der geäußerten Bedenken zustimmen, weil wir eine Entschädigung der Betroffenen aus der ehemaligen DDR natürlich unterstützen. Ich kann den Dopingopfern in Ost und West aber zugleich versichern, dass dies kein Schlussgesetz ist. Das Thema wird uns leider weiter beschäftigen müssen. Herzlichen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)