Rede zum Haushaltsbegleitgesetz zum Doppelhaushalt 2013/2014

(Anrede)

 

Ich möchte meinen Redebeitrag dazu nutzen, um hier für die Fraktion DIE LINKE drei Dinge anzusprechen.

Zum einen will ich eine grundsätzliche Anmerkung zum Zeitpunkt der Beratung über das Haushaltsbegleitgesetz machen, zweitens will ich auf ein juristisches Problem hinweisen und zum dritten will ich im Kern unsere Änderungsvorschläge vorstellen, die in unserem Komplexantrag enthalten sind, über den ja im Anschluss an die Aussprache dann noch abgestimmt wird.

 

Auch bei früheren Haushaltsdebatten hat es ja immer wieder mal Diskussionen darüber gegeben, wann denn das Haushaltsbegleitgesetz am besten zu behandeln sei. Aus unserer Sicht ist und bleibt es problematisch, dass erst über alle Einzelpläne entschieden ist und dabei dann auch entsprechende Gelder in den Haushaltsplan eingestellt wurden, obwohl für bestimme Zahlungen und Förderungen noch gar keine Rechtsgrundlage existiert, weil die entsprechenden Gesetzesänderungen (z.B. beim Besoldungsgesetz) noch gar nicht beschlossen wurden.

Zudem werden zusätzliche Ausgaben für eine Oberschule eingeplant, die es im geltenden Schulgesetz überhaupt gar nicht gibt und selbst das Begleitgesetz sieht hier keine Korrektur vor.

 

Was der Koalition vielleicht noch egal sein kann, weil ja deren Änderungsanträge bereits in den Ausschüssen angenommen wurden, führt bei der Opposition dazu, dass angesichts des Umstandes, dass sämtlich Änderungen in den Einzelplänen inzwischen abgelehnt sind, jetzt eigentlich die beantragten Änderungen zum Haushaltsbegleitgesetz ein Stück weit ins Leere laufen, weil im schon beschlossenen Haushalt gar kein Geld dafür vorgesehen ist. Wir halten diese Verfahrensweise – vorsichtig formuliert – für sehr unglücklich.

 

Darüber hinaus, und damit bin ich bei meinem zweiten Punkt, haben wir handfeste rechtliche Bedenken gegen den vorgelegten Gesetzentwurf, die zum Teil wohl auch vom Juristischen Dienst des Landtags geteilt werden. Es geht dabei um das so genannte „Bepackungsverbot“. Danach dürfen dem Parlament  in der Haushaltsgesetzgebung keine Gesetzesänderungen untergeschoben werden, die keinerlei Haushaltsrelevanz haben. Hier ist zwingend das für Einzelgesetze vorgegebene Verfahren einzuhalten, was beispielsweise auch separate Anhörungen ermöglicht. 

Fakt ist jedoch: Die Im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene Änderung des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien hat keine Haushaltsrelevanz und dürfte deshalb heute hier gar nicht beschlossen werden.

 

Nun aber drittens zu unseren Änderungsanträgen:

Die von CDU und FDP im letzten Doppelhaushalt gestrichene Sonderzahlung für die Beamten im Freistaat Sachsen hat in den gestrigen Debatten schon mehrfach eine Rolle gespielt. Die angebliche Geldknappheit war 2010 durch den Finanzminister ganz offenkundig vorgetäuscht worden. Wir wollen die Sonderzahlung wieder einführen, mit einer Ausnahme, denn die Mitglieder der Staatsregierung haben sie weder nötig noch verdient.

Anerkennung verdient haben jedoch die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in unserem Land. Da Ministerpräsident Tillich sein im letzten Landtagswahlkampf gegebenes Versprechen zur Einführung einer Feuerwehrrente bis heute nicht umgesetzt hat, stellt DIE LINKE nunmehr einen entsprechenden Antrag, durch den langgediente Feuerwehrleute eine Zusatzrente von bis zu 100 EUR monatlich erhalten würden.

 

Weiterhin wollen wir den Nachteilsausgleich für Gehörlose aufstocken und auf den gleichen Satz anheben, der bislang schon für blinde Menschen gilt.

Wir wollen die im letzten Haushalt vorgenommene Aufnahme der Landesbühnen in die Kulturraumförderung rückgängig machen, weil sie aus sachwidrigen Erwägungen erfolgte und zulasten der Kommunen geht.

Wir wollen das Schulgesetz ändern und den verfassungsmäßigen Anspruch auf Lernmittelfreiheit endlich auch rechtlich eindeutig untersetzen. Eine Verordnung des Ministeriums reicht dazu nicht aus.

Und schließlich wollen wir das Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV korrigieren, um die Mehrbelastungen der Kommunen durch die Schülerbeförderung auszugleichen.

 

Zur Änderung des sächsischen Wassergesetzes wird meine Kollegin Pinka dann noch etwas sagen. Ich danke Ihnen zunächst für Ihre Aufmerksamkeit  und bitte um Ihre Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen. Anderenfalls – das kündige ich jetzt schon an – werden wir das Haushaltsbegleitgesetz leider ablehnen müssen.   

 

 

Dieser Artikel ist in folgenden Kategorien enthalten: