Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfes der LINKEN zur Einführung einer Feuerwehrrente

(Anrede)

 

Ich möchte nunmehr den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Einführung einer Feuerwehrrente im Freistaat Sachsen hier in 1. Lesung in den Landtag einbringen.

 

Wir setzen damit etwas um, was Ministerpräsident Tillich während des Landtagswahlkampfes wiederholt versprochen und auch in seinem so genannten „19-Punkte-Plan für Sachsen“ verankert hatte.

Bis heute ist jedoch so gut wie nichts geschehen. Herr Tillich und auch die CDU-Direktkandidaten, die in den Wahlkreisen damit hausieren gingen, haben  die weit mehr als 40.000 Feuerwehrleute in diesem Land und auch deren Familien im Wahlkampf schlichtweg getäuscht.

Schon im Koalitionsvertrag ruderten CDU und FDP deutlich zurück. Dort hieß es dann: „Wir unterstützen die Kommunen bei der Aufgabenerfüllung der flächendeckenden Präsenz und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel bei Investitionen und bei der Einführung einer Feuerwehrrente auf der Basis einer Versicherungslösung.“

Fakt ist jedoch: In den letzten dreieinhalb Jahren ist kein einziger Cent aus Landesmitteln für den Aufbau einer Feuerwehrrente geflossen, auch nicht zur Unterstützung einer Versicherungslösung, die wir allerdings ohnehin für problematisch halten.

Ich will hier gern noch einmal die drei wesentlichen Gründe nennen, warum wir eine derartige Regelung ablehnen:

Erstens würde es mindestens zehn, eher zwanzig Jahre dauern, ehe sich aus den Einzahlungen in eine solche Zusatz-Versicherung auch nur eine halbwegs spürbare Aufstockung der regulären Altersrente ergeben würde. Das bedeutet im Klartext: Die allermeisten der aktiven Feuerwehrleute, die jetzt schon zwei Jahrzehnte oder sogar noch länger ihren Dienst verrichtet haben, würden weitgehend leer ausgehen. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

Zweitens würden in erster Linie die Versicherungsgesellschaften und eben nicht die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr profitieren. Besonders Einkommensschwache würden massiv benachteiligt, denn eventuelle Einnahmen aus der Riester- oder Rürup-Renten würden später bei der auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Diejenigen, die am dringendsten ein Zubrot benötigen würden, kämen im also gar nicht zum Zug.

Drittens vertreten wir nachdrücklich die Position, dass es nicht sein kann, dass das Ob oder auch die Höhe einer Feuerwehrrente am Ende davon abhängt, ob der Betreffende nun zufällig in einer armen oder eher reichen Gemeinde wohnt.

Wir haben das Thema Feuerwehrrente ja schon im Dezember im Zuge der letzten Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz thematisiert, und ich war erschrocken über die Argumentation der CDU, konkret von Herrn Bandmann, im fachlich zuständigen  Innenausschuss.

Auch ich wünsche Herrn Bandmann natürlich weiterhin gute Genesung, muss mich aber hier dennoch mit seinen Positionen auseinandersetzen, die er im Ausschuss vorgetragen hat. Er sprach ausdrücklich davon, dass er auch im Feuerwehrbereich einen Wettbewerb zwischen den Kommunen wolle.            

Ich halte eine solche Herangehensweise für fatal und kontraproduktiv, denn es darf nicht sein, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger davon abhängt, ob die Gemeinde, in der sie wohnen, in der Lage ist, Einzahlungen für Zusatzversicherungen oder andere Sonderzahlungen für die Feuerwehr zu leisten.    

Aus diesem Grund vertreten wir die Auffassung, dass wir eine landesweit einheitliche Regelung brauchen.

Und deshalb wird in unserem Gesetzentwurf auch von einer Ko-Finanzierung durch die Kommunen abgesehen, da sonst die Gefahr bestünde, dass sich viele Gemeinden dann gar nicht beteiligen, auch und vor allem, weil sie es aus objektiven Gründen gar nicht können.

Die neue Zusatzrente für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren soll zum 1.1.2014 eingeführt werden. Wir wollen, dass auch die jetzt noch aktiven, langjährig tätigen Kameradinnen und Kameraden davon profitieren können und eben nicht erst die nächste Generation.  

Nach unserem Gesetzentwurf  soll es für jedes Dienstjahr ab dem vollendetet 60.Lebensjahr eine Zusatzrente von 5 Euro monatlich geben, wobei maximal 20 Jahre angerechnet werden. Der Höchstbetrag liegt also bei 100 EUR im Monat.

Das ist mit Sicherheit kein exorbitanter Betrag und für das Land auch langfristig gut verkraftbar. Und wenn Herr Kollege Hartmann unsere Zahlen anzweifelt, dann zeigt das nur, dass er den Ansatz unseres Gesetzentwurfes nicht verstanden hat. Wir wollen eben genau keine Einzahlung auf irgendwelche Versicherungskonten. Wir plädieren für eine angemessene Sonderzahlung des Freistaates an die Feuerwehrleute in diesem Land.

Aus Sicht der LINKEN benötigen wir dringend dieses Zeichen der Anerkennung und Würdigung der Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren. Ehrenamtliches Engagement gibt es natürlich in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Die Feuerwehren aber haben ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Bei ihnen geht es im Zweifel um Leben und Tod. Deshalb müssen wir deren Arbeit auch für die Zukunft sicherstellen.

Die sächsischen Kommunen werden insofern eingebunden, dass sie die Namen und Daten der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren an den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (KVS) melden, der dann die Zahlung der zusätzlichen Rente übernimmt. Der notwendige Betrag wird dem KVS durch den Freistaat erstattet.

 

Wir rechnen im ersten Jahr mit Ausgaben von 600.000 EUR. Dabei haben wir angenommen, dass ca. 1.000 Feuerwehrleute dann anspruchsberechtigt werden, die im Schnitt mindestens 10 Jahre bei der Feuerwehr Dienst geleistet haben. (Nach 10 Dienstjahren hat man Anspruch auf 50 EUR Feuerwehrrente im Monat, macht im Jahr 600 EUR und das dann mal 1.000 Zahlungsempfänger)

 

Läge der Durchschnitt der Dienstjahre in der Realität etwas höher, würde natürlich auch der für 2014 erforderliche Betrag noch etwas ansteigen.

Klar ist aber auch – und das verschwiegen wir keineswegs – dass in den Folgejahren weitere Anspruchberechtigte hinzukommen, die das 60. Lebensjahr vollenden, und dass dafür dann auch entsprechend mehr Geld benötigt wird.          

 

Doch selbst wenn in 2015 dann vielleicht Ausgaben von 3 oder 4 Millionen jährlich anfallen würden, wäre das für den Landeshaushalt immer noch keine relevante Größe, aber die Leistungen der Feuerwehrleute würden dadurch spürbar aufgewertet. Genau das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen.

 

Der Ministerpräsident hatte fast vier Jahre Zeit, sein Wahlversprechen von 2009 einzulösen, aber er hat nichts getan. Deshalb handelt nun DIE LINKE, denn die

 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in Sachsen haben diese Anerkennung wahrlich verdient!   

 

Ich bitte um die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse und danke für die Aufmerksamkeit.

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