Luftverkehr
Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr mit Augenmaß
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für strengere Zuverlässigkeitsüberprüfungen schießt in einigen Punkten weit über das eigentliche Ziel hinaus. So wird mit dem Zugriff auf das Zentrale Verfahrensregister der Staatsanwaltschaften in unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen, ohne einen nennenswerten Sicherheitsgewinn zu erzielen. Auch im hoc…
Grundrechtseingriffe bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen vermeiden
Auch im Bereich des Luftverkehrs muss bei Personalüberprüfungen der Grundrechtsschutz beachtet werden. Die Bundesregierung will den grenzenlosen Zugang zu sensiblen Daten des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters ermöglichen, ohne dass ein relevanter Sicherheitsgewinn erkennbar ist. Der Gesetzesentwurf muss nachgebessert werden!