Verantwortliche für Landesbank-Milliardenschaden sollten nach bayerischem Vorbild auf Verjährung verzichten
Zu Meldungen, dass prominente CSU-Politiker in der Affäre um die Milliarden-Verluste der Bayern LB auf die Verjährung verzichtet haben, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:
Wir fordern die Politiker auf, die in Sachsen Verantwortung für die zum milliardenschweren Zusammenbruch der Sachsen LB auf Kosten der Steuerzahler führenden Spekulationsgeschäfte bzw. für den offenkundig verfassungswidrigen Notverkauf tragen, ob als seinerzeit zuständige Mitglieder des Kabinetts, des Kreditausschusses oder des Verwaltungsrates, es ihren Kollegen aus Bayern gleichzutun und förmlich „auf die Einrede der Verjährung“ zu verzichten.
Da es über ein Jahr gedauert hat, bis die für die Untersuchung der Voraussetzungen möglicher Klagen erforderlichen Akten vom neuen baden-württembergischen Besitzer der sächsischen Landesbank vollständig zur Verfügung standen, ist objektiv mehr Zeit für die Aufklärung nötig. Das sieht die Staatsregierung offenbar selbst so, sonst würde sie nicht den Zeitraum für die Entscheidung über Klagen bis fast zum letzten Tag ausreizen, so dass es danach keine Möglichkeit mehr zu Korrekturen gibt, obwohl die Materie bekanntlich höchst komplex ist. Das zeigt nicht zuletzt auch der Umstand, dass inzwischen bereits ca. 10 Mio. Euro an Kosten für Rechtsgutachten zu Fragen der Strafbarkeit sowie zum Thema „Schadensersatzforderungen“ gegenüber den verantwortlichen Bankvorständen und Politikern angefallen sind.
Mit einer solchen Erklärung zum Verzicht auf Verjährung, die wir insbesondere von Alt-Ministerpräsident Milbradt sowie von den ehemaligen Finanzministern Metz und Tillich erwarten, würden diese auch ein klares Signal geben, dass sie sich nicht durch Verzögerungstaktik aus ihrer Mit-Verantwortung und einer ordnungsgemäßen Überprüfung rechtlicher Relevanz davonzustehlen beabsichtigen. Alles andere widerspräche dem Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, die letztlich für den angerichteten Schaden zur Kasse gebeten werden.