Verfassungskonvent sollte einvernehmliche Vorschläge für Änderung der sächsischen Landesverfassung erarbeiten

Zur aktuellen Diskussion und Berichterstattung über die Frage der möglichen Aufnahme eines Schuldenverbots in die Landesverfassung erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Es gebietet der Respekt vor der Sächsischen Verfassung, deren Geburtsstunde sich im Mai zum 20. Mal jährt, dass Änderungen an diesem Fundament des politischen, sozialen und gesellschaftlichen Lebens im Freistaat nicht wie auf einem Basar zwischen den Fraktionen nach tagespolitischen Erwägungen gehandelt werden.

Wir sind ohne Vorbedingungen zu Gesprächen bereit und werden der bereits angekündigten entsprechenden Einladung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Flath selbstverständlich folgen. Diesen Gesprächen sollte sich aus meiner Sicht die gemeinsame Einberufung eines Verfassungskonvents anschließen, in dem Vertreter der demokratischen Fraktionen gemeinsam mit Sachverständigen beraten, welche Änderungen zu welchen Artikeln der Verfassung dem Landtag einvernehmlich zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden.

Die knapp zwei Jahre nach Wiederbegründung des Freistaates Sachsen verabschiedete Verfassung nach weiteren zwanzig Jahren auf den Prüfstand zu stellen, ist legitim und wohl auch notwendig. DIE LINKE hat dafür seit Langem Vorschläge unterbreitet – deutliche Reduzierung der Quoren für Volksbegehren, Absenkung des Wahlalters für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre, Einführung einer antifaschistischen Klausel u. a. – und freut sich darauf, diese in die Diskussion einzubringen.

Was wir aber nicht mitmachen werden, ist ein Schaulaufen von Fraktionen, wer sich am schnellsten von der CDU für eine Zustimmung zum Schuldenverbot „einkaufen“ lässt. Sachsen macht seit sechs Jahren keine Schulden, wir als LINKE unterbreiten seit zwölf Jahren haushaltspolitische Alternativen ohne zusätzliche Neuverschuldung, in wenigen Jahren gilt ohnehin automatisch die vom Bundesgesetzgeber auch für die Bundesländer beschlossene Schuldenbremse. Es gibt also keinerlei Rechtfertigung für künstlich erzeugten Zeitdruck.